FAQ Group: Häufig gestellte Fragen

Patenschüler: Welche weiteren Hilfen gibt es für mein Kind im ersten Schuljahr?

Jede 5. Klasse erhält zwei Patenschülerinnen oder Patenschüler, die mindestens dem Jahrgang 8 oder 9 angehören und Ihrem Kind mit Rat und Tat zur Seite stehen. Eine neue Schule ist aufregend und immer auch ein wenig angsteinflößend. Die Patenschüler begleiten unsere Fünftklässler in den ersten Schulwochen und helfen bei der Orientierung. Geduldig beantworten sie alle Art von Fragen und helfen in der Not auch beim Finden des richtigen Busses am ZOB.

Religionsunterricht: Was ist bzgl. des Religionsunterrichts zu beachten?

Sofern Ihr Kind evangelisch oder katholisch ist, nimmt es am Religionsunterricht seines Bekenntnisses teil, außer Sie melden es vom Religionsunterricht ab.

Kinder ohne Bekenntnis oder vom Religionsunterricht abgemeldete Kinder sind grundsätzlich zur Teilnahme am Unterricht in Werte und Normen verpflichtet.

Kinder, für deren Bekenntnis kein Religionsunterricht angeboten werden kann oder wird, sind nur im ersten Jahr von der Teilnahme am Unterricht in Werte und Normen befreit, danach müssen sie am Unterricht Werte und Normen teilnehmen. Sie können aber auch freiwillig am evangelischen oder katholischen Religionsunterricht teilnehmen, wenn sie als Erziehungsberechtigte dieses beantragen und die Fachgruppe Religion danach Ihrem Antrag zustimmt.

Ein Formular zur An- und Abmeldung vom Religionsunterricht finden Sie auf der Homepage unter Service oder hier klicken: Anmeldung/Formulare

Schulplaner: Muss ich für mein Kind ein Hausaufgabenheft kaufen?

Nein.

Der Schulplaner ist am Gymnasium Anna-Sophianeum für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich und macht den Kauf von Hausaufgabenheften unnötig. Er wird zu Beginn eines Schuljahres durch den/die Klassenlehrer/-in ausgeteilt und wurde bereits zusammen mit der Schulbuchausleihe bezahlt. Neben dem einheitlichen Eintragen von Hausaufgaben, Klassenarbeiten und Terminen, enthält der Schulplaner wichtige Informationen zur Schul- und Arbeitsorganisation, sowie wichtige Tipps und Tricks zu einzelnen Fächern. Mit Hilfe des Schulplaners soll Ihr Kind lernen, seinen Alltag und seine schulische Organisation sinnvoll zu koordinieren.

Software: Mein Kind hat bereits einen Computer/ein Tablet zu Hause. Muss ich mir Lizenzen für Office kaufen?

Nein. Alle Schülerinnen und Schüler des Gymnasium Anna-Sophianeum haben die Möglichkeit, eine Microsoft Office365-Lizenz kostenfrei für bis zu 5 PCs, 5 Tablets und 5 Smartphones zu erhalten. Um diese Möglichkeit zu nutzen, sind nur zwei Schritte zu befolgen:

(1) Reichen Sie ausgedruckt Anlage 1 der Einwilligungserklärung (IServ-Login notwendig) im Sekretariat ein und

(2) beantragen Sie die Gruppenmitgliedschaft (IServ-Login notwendig) für die Gruppe Office365-Student-AZURE.

Sobald die Gruppenmitgliedschaft angenommen wurde, bekommen Sie eine Bestätigungs-
E-Mail auf den Account Ihres Kindes zugesandt. 24 Stunden nach dem Erhalt der Bestätigungs-E-Mail können Sie mit der Erstanmeldung beginnen. Eine Anleitung, wie Sie
die Office Apps ersteinrichten und auf Ihren privaten Endgeräten installieren können,
finden Sie hier die Hilfe zur Erstanmeldung (IServ-Login notwendig).

Stundenplan: Kann ich mich auf den regulären Stundenplan verlassen?

Das Gymnasium Anna-Sophianeum hat es sich zur Aufgabe gemacht, bzgl. des Stundenplans größtmögliche Verlässlichkeit für die Eltern zu ermöglichen.

Kann einmal der reguläre Unterricht aufgrund der Abwesenheit von Lehrkräften nicht stattfinden, wird der Unterricht i. d. R. von einer anderen Lehrkraft oder einer Vertretungslehrkraft übernommen.

Der Pflichtunterricht beginnt für den Sekundarbereich I deshalb immer verlässlich zur 1. Stunde. In schwierigen Vertretungssituationen (z. B. in der Schulfahrtenwoche, wenn vier, acht oder zwölf Klassen zusammen mit 8-26 Lehrkräften gleichzeitig auf Schulfahrt sind), kann auch mal die 6. Stunde entfallen oder ein rechtzeitig zuvor angekündigter Sonderstundenplan in Kraft treten.

Regelunterricht und Arbeitsgemeinschaften werden, sofern sie nachmittags nach der 6. Stunde liegen, in der Regel nicht vertreten und entfallen. Dies gilt nicht für den Instrumentalunterricht der Bläserklassen. 

Schülerinnen und Schüler, die zur verlässlichen Betreuung angemeldet sind, melden sich, sofern für Sie während der Betreuungszeit Unterricht ausfallen sollte, im Freizeitbereich. Sie können dann dort ihre Hausaufgaben beginnen und werden weiterhin beaufsichtigt.

Unfälle: Mein Kind hatte einen Schulunfall. Was ist zu tun?

Unfälle sind glücklicherweise recht selten. Dennoch ist es wichtig zu wissen, wie nach einem Unfall die Abrechnung der Heilbehandlung durchgeführt wird.

Sofern wir bei einem Unfall in der Schule dies nicht schon veranlasst haben, teilen Sie bitte dem behandelnden Arzt Ihres Kindes mit, dass es sich um einen Schulunfall handelt, denn ein Schulunfall wird nicht über Ihre Versicherung oder die Versicherung Ihres Kindes, sondern immer über den GemeineUnfallVersicherungsverband (GUV) abgerechnet.

Deshalb ist es wichtig, dass Sie nach einem Unfall, der sich auf dem Schulweg, dem Schulgelände, während des Unterrichts oder bei sonstigen Schulveranstaltungen ereignet hat, immer noch einmal mit dem Sekretariat Verbindung aufnehmen, um die Formalitäten zu regeln. Sie erhalten dann ein Formular zum Ausfüllen, in dem u. a. der Unfallhergang beschrieben werden und – soweit möglich – von der Schule bestätigt werden muss. Danach schickt die Schule das Formular an den GUV.

Verlassen des Schulgeländes: Darf mein Kind während der Schulzeit oder in der Mittagszeit das Schulgelände verlassen?

Ein Verlassen des Schulgeländes aus privaten Gründen ist während der Unterrichtszeit am Vormittag grundsätzlich untersagt.

Hat Ihr Kind nachmittags Unterricht (z. B. Hausaufgabenwerkstatt, Arbeitsgemeinschaft, Orchester), darf es das Schulgebäude nur dann verlassen, wenn Sie als Erziehungs-berechtigte die Schule von der Aufsicht für diesen Zeitraum entbinden und Sie die Verantwortung für Ihr Kind selbst übernehmen. Ein entsprechendes Formular gibt es im Sekretariat.

Verpflegung: Mein Kind hat sein Schulbrot oder sein Getränk zu Hause vergessen. Gibt es eine Möglichkeit, sich in der Schule mit Frühstück oder Getränken zu versorgen?

In unsere Cafeteria „essbar“, die vom Ehemaligen- und Schulunterstützungsverein (ESUV) betrieben wird, kann sich Ihr Kind täglich mit Snacks und Getränken versorgen. Das Angebot variiert täglich und umfasst beispielsweise belegte Biobrötchen, Hot Dogs, Salate, Laugenstangen, Kuchen und Blätterteigtaschen. Für weitere Informationen bitte hier klicken: Mensa/Cafeteria