FAQ Group: Häufig gestellte Fragen

Fundsachen: Ich habe meine Regenjacke innerhalb des Schulgebäudes irgendwo hängen lassen oder finde sie nicht wieder. Was kann ich tun?

Die Sammelstelle für Fundsachen befindet sich im Keller im Bereich der Schülerschließ-fächer. Wertgegenstände werden in der Regel im Sekretariat abgegeben und können dort abgeholt werden.

Falls Sie feststellen, dass Ihr Kind einen privaten Gegenstand in der Schule vergessen hat, sollten Sie möglichst bald mit Ihrem Kind zum Suchen in die Schule zurückkehren. Die Schule ist in der Regel bis 16:20 Uhr geöffnet. Natürlich kann Ihr Kind auch am nächsten Tag nach dem verlorenen Gegenstand suchen.

Wissen Sie genau, wo sich der vergessene Gegenstand befindet und handelt es sich um einen sehr wertvollen Gegenstand (z. B. Handy), dann empfehlen wir, zusätzlich sofort das Sekretariat zu verständigen.

In bestimmten Fällen kann es sein, dass über den kommunalen Schadenausgleich eine geldwerte Erstattung beantragt werden kann.

Handynutzung: Darf mein Kind sein Handy in der Schule nutzen?

Die Nutzung des Handys während des Unterrichts ohne Genehmigung ist verboten. Sollte das Handy für den Unterricht benötigt werden, erlaubt der Fachlehrer bzw. die Fachlehrerin die Nutzung.

Außerhalb des Unterrichts darf durch die Nutzung des Handys niemand gestört werden.

Ansonsten ist die Handynutzung in den Pausen und nachmittags auf dem gesamten Schulgelände verboten, außer in einem ausgewiesenen Bereich auf dem Schulhof hinter der Sporthalle („Handyzone“) und für die Oberstufenschüler zusätzlich im Oberstufenraum und im B- und E-Trakt.

Hausaufgabenwerkstatt: Wer darf die Hausaufgabenwerkstatt nutzen und wann?

Die Hausaufgabenwerkstatt befindet sich im Freizeitbereich. Sie ist täglich von Montag bis Donnerstag ab 13.30 Uhr geöffnet und kann von jedem Schüler und jeder Schülerin jederzeit ohne Anmeldung genutzt werden.

In der Hausaufgabenwerkstatt kann sich ihr Kind auch mit seinen Mitschülerinnen und Mitschülern zum gemeinsamen Lernen verabreden. Ihr Kind darf hier aber auch allein in ruhiger Atmosphäre seine Hausaufgaben selbstständig anfertigen und kann sich dabei von unseren pädagogischen Mitarbeiterinnen, Lehrkräften sowie den Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschülern beraten lassen. Die angrenzende Mediothek und Bibliothek geben die Möglichkeit zur Recherche und Nutzung der Computer.

Für mehr Informationen bitte hier klicken: Ganztagsangebot

Hitzefrei: Was ist zu beachten, wenn Hitzefrei gegeben wird?

Die Entscheidung darüber, ob aufgrund von extremen Witterungsbedingungen wie z. B. extremer Hitze der Unterricht ausfällt oder verkürzt wird, obliegt der Schulleitung und wird über den Vertretungsplan bekanntgegeben.

Für Schülerinnen und Schüler, die von ihren Eltern bei uns für eine verlässliche Betreuung angemeldet wurden und für die diese Betreuung ausdrücklich auch z. B. bei Hitzefrei fortgesetzt werden soll, wird die Betreuung auch in diesen Fällen von uns gewährleistet. Die Rückkehr nach Hause wird, falls notwendig, dann vom Freizeitbereich aus zusammen mit den Eltern abgesprochen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter Service > Formulare > Unterrichtsausfall bei besonderen Wetterbedingungen.

IServ: Welches ist das Hauptkommunikationsmittel innerhalb der Schulgemeinschaft?

Die Kommunikation zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern läuft in nicht unerheblichem Maße digital über unsere Kommunikationsplattform IServ.

Eltern können sich jederzeit per E-Mail an die Lehrkräfte wenden. Jede Lehrkraft ist über ihre IServ-Adresse „nachname@anna-sophianeum.net“ per E-Mail erreichbar.

Über IServ können jederzeit

  • der Vertretungsplan,
  • die geplanten Klassenarbeiten und Klausuren und
  • der schulische Terminkalender

eingesehen werden.

Alle Schülerinnen und Schüler bekommen einen eigenen Account mit zugehöriger E-Mail-Adresse. Der 5. Jahrgang wird in den ersten Wochen des Schuljahres mit IServ vertraut gemacht und erhält dann die Zugangsdaten.

Eltern bekommen einen eigenen IServ-Account, wenn sie sich für die Schulgemeinschaft engagieren, z. B. als Elternvertreter im Schulelternrat oder Schulvorstand. Die Kommunikation zwischen Schule und Schulelternrat, Schulvorstand, Fachkonferenzen und Klassenkonferenzen und untereinander erfolgt ausschließlich über ISERV.

Falls ein Schüler oder eine Schülerin seinen IServ-Zugang (Benutzername oder Passwort) vergessen haben sollte, dann kann sich die Schülerin oder der Schüler in der Schule an die Systemadministratoren (Frau Dankert, Herr Englisch, Herr Marschall) wenden oder eine E-Mail (z. B. über einen privaten Account) an einen der Administratoren schicken. Es wird dann ein neues Passwort vergeben.

Klassenarbeiten: Welche Regelungen bzgl. der Klassenarbeiten gibt es am Gymnasium Anna-Sophianeum? Wie viele Klassenarbeiten werden in einem Schuljahr geschrieben?

In den Langzeitfächern werden vier Klassenarbeiten geschrieben (zwei pro Halbjahr).

In Kurzzeitfächern werden in jedem Halbjahr eine Klassenarbeit geschrieben.

In einer Woche sind maximal drei Klassenarbeiten zulässig und pro Tag darf nur eine Klassenarbeit, einschließlich einer Nachschreibearbeit, geschrieben werden. Tests sind Teil der mündlichen Leistung und können angekündigt und unangekündigt jederzeit, unabhängig von Klassenarbeiten, geschrieben werden.

Ab Jahrgang 7 werden, um den Unterricht vormittags nicht zu stören, Klassenarbeiten jeweils am Dienstagnachmittag, i. d. R. ab 14 Uhr, nachgeschrieben. Eine Ansetzung ist für den betroffenen Schüler bzw. die Schülerin verbindlich und geht z. B. der Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft am Dienstag vor.

Die Termine der Klassenarbeiten werden den Schülern rechtzeitig durch die Lehrkraft im Unterricht mitgeteilt und sind auch über ISERV (unter Klausuren) sofort dann einsehbar, wenn die Lehrkraft Ihres Kindes das Klassenarbeitsdatum in den Klassenarbeitsplan eingetragen hat.

Klassenfahrten und Austauschfahrten: Welche Klassenfahrten finden am Gymnasium Anna-Sophianeum statt?

Am Gymnasium Anna-Sophianeum finden folgende Fahrten statt:

  • 5. Klasse: Kennenlernfahrt in das Harzumland oder in den Harz; möglichst vor den Herbstferien
  • 7. Klasse: Sportskifahrt nach Scheidegg; jeweils Anfang Februar
  • 9. Klasse: Studienfahrten nach England oder Frankreich,
  • Austauschfahrt nach Spanien: in der Regel vor den Herbstferien
  • 10. Klasse: Berlinfahrt; nach den Osterferien parallel zum Schnuppertag
  • Q1: Skikurs nach Österreich; im Januar
  • Q1: Romfahrt für die Lateinkurse in der Oberstufe; alle zwei Jahre im Frühjahr
  • Q1/Q2: Studienfahrten der Tutorenkurse; je nach Länge des Schuljahres entweder zum Schuljahresende der Q1 oder zum Schuljahresbeginn der Q2
  • Jahrgänge 10-12: Zusätzlich kann jeder Schüler am jährlich stattfindenden Austausch mit unserer Partnerschule in Opalenica/Polen und alle zwei Jahre stattfindenden Austauschfahrt mit unseren drei Partnerschulen in Finnland teilnehmen.

Weitere Informationen sowie Berichte zu den Fahrten finden Sie auf unserer Homepage oder klicken sie hier: Schulfahrten und Austausch

Hinweis:

Uns ist es aus pädagogischen Gründen wichtig, dass alle Schülerinnen und Schüler an den Schulfahrten teilnehmen. Kein Schüler und keine Schülerin sollen aus finanziellen Gründen an einer Fahrt nicht teilnehmen können! Bitte wenden Sie sich bei Schwierigkeiten vertrauensvoll an den Schulleiter.

Kontakt: Wie kann ich mit den Lehrerinnen und Lehrern des Gymnasium Anna-Sophianeum außerhalb der Elternsprechtage und Elternabende während des Schuljahres kurzfristig in Kontakt kommen oder mit ihnen sprechen?

Sie können jede Lehrkraft jederzeit über ihre E-Mailadressen kontaktieren, um ein persönliches Gespräch zu vereinbaren: nachnamederlehrkraft@anna-sophianeum.net (z. B. kluge@anna-sophianeum.net)

Sie können auch im Sekretariat der Schule anzurufen, Ihre Telefonnummer zu hinterlassen und um einen Rückruf der Lehrkraft zu bitten, oder

Sie bitten die Lehrkraft über Ihr Kind um Rückruf, indem Sie ihr eine kleine Notiz mit Ihrer Telefonnummer und Rückrufbitte zukommen lassen.

Krankheit: Mein Kind ist krank. Welche Regelungen gibt es für die Entschuldigungen?

Im Krankheitsfall ist das Sekretariat am Morgen des ersten Fehltages telefonisch zu benachrichtigen. Sobald Ihr Kind die Schule wieder besucht, ist dem Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen. Gerne können Sie die Krankmeldung papierlos über Ihren WebUntis Elternzugang erledigen.

Sollte die Krankheit länger dauern, senden Sie der Schule bitte eine schriftliche Entschuldigung als „Zwischenbescheid“ zu (eine E-Mail ist zunächst auch ausreichend) und nehmen Verbindung zur Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer auf.

Verwenden Sie bitte nur das entsprechende Entschuldigungsformular, welches Sie auf der Homepage unter Service>Formulare finden oder hier klicken: Anmeldung/Formulare

Mittagessen: Kann mein Kind in der Schule zu Mittag essen?

Neben den Möglichkeiten, Essen und Trinken selbst mitzubringen oder sich in der Cafeteria „Essbar“ zu verpflegen, kann Ihr Kind in der Mittagspause von 12:55 Uhr – 14:00 Uhr Mittagessen unseres Caterers Buscopella in der Mensa einnehmen.

Die Bestellung erfolgt völlig unproblematisch über das Internet. Alle weiteren Informationen finden Sie dazu in unserer Elternmappe auf der Homepage oder hier klicken: Mensa/Cafeteria und Buscopella