FAQ

Arbeitsgemeinschaften: Welche Arbeitsgemeinschaften kann mein Kind besuchen?

Unsere Schule kooperiert mit einer Vielzahl von Vereinen sowie mit der Realschule und der Eichendorffschule Schöningen. Das aktuelle AG-Angebot aus den Bereichen Sport, Musik, Kunst, Sprachen und Naturwissenschaften haben wir in einem Heft zusammengefasst, das Sie sich hier von der Homepage herunterladen können oder klicken Sie hier: Ganztagsangebote (PDF Download)

Arbeitsgemeinschaften: Muss ich eine einmal gewählte Arbeitsgemeinschaft das ganze Schuljahr besuchen?

Die meisten Arbeitsgemeinschaften werden für ein Halbjahr angeboten. Aufgrund begrenzter Teilnehmerzahlen findet jeweils zu Beginn eines jeden Halbjahres eine Einwahl statt.

Arbeitsgemeinschaften: Wo und wie kann ich mein Kind für die Arbeitsgemeinschaften anmelden und wer kann mir weitere Auskünfte geben?

Für Fragen steht die Leiterin unseres Freizeitbereichs, Frau Mrosek, zur Verfügung (mrosek@anna-sophianeum.net). Den Anmeldebogen laden Sie sich hier von der Homepage unter Service herunter. Sie erhalten ihn aber auch im Sekretariat. Die Anmeldung geben Sie dann im Sekretariat ab.

Betreuung: Was bedeutet „Verlässliche Betreuung“?

Ihr Kind kann bei uns völlig flexibel an einem, zwei, drei oder vier Tagen in der Woche bis zu einer von Ihnen selbst gewählten Uhrzeit, maximal bis 15:30 Uhr, verlässlich im Freizeitbereich betreut werden. Diese Betreuung erfolgt i. d. R. zunächst innerhalb der Hausaufgabenwerkstatt, die dem Freizeitbereich angegliedert ist. Nach Erledigung der Hausaufgaben kann Ihr Kind gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern oder allein die Angebote des Freizeitbereichs wahrnehmen.

Wenn Sie dieses Angebot wählen und Ihr Kind dafür anmelden, ist die Teilnahme an der Betreuung für Ihr Kind verbindlich und die Anwesenheit wird überprüft. Sie können sich dann auch darauf verlassen, dass Ihr Kind bis zu der mit uns vereinbarten Uhrzeit zuverlässig von uns beaufsichtigt wird. Sollte Ihr Kind trotz der Anmeldung aus persönlichen Gründen an einzelnen Tagen einmal nicht an der Betreuung teilnehmen, bitten wir Sie, das Sekretariat rechtzeitig telefonisch oder per E-Mail zu informieren.

Die Anmeldung für die verlässliche Betreuung ist solange gültig, bis Sie von Ihnen widerrufen wird. Freitags findet keine verlässliche Betreuung statt.

Um Ihr Kind an der „verlässlichen Betreuung“ anzumelden, füllen Sie bitte das entsprechende Formular auf der Seite „Service“ aus und geben es unterschrieben im Sekretariat ab.

Beurlaubung: Kann ich mein Kind in besonderen Fällen auch einmal vom Unterricht beurlauben lassen?

Eine nicht am Anfang oder Ende von Ferien angrenzende Beurlaubung von bis zu zwei Tagen erfolgt direkt durch die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer. Hierzu ist ein formloser schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten nötig.

In allen anderen Fällen und für die Tage, die unmittelbar vor oder nach den Schulferien liegen, reichen die Klassenlehrer und Klassenlehrerinnen Ihren Antrag an den Schulleiter weiter, der dann hierüber entscheidet.

Grundsätzlich gilt, dass eine Beurlaubung nur aus einem wichtigen Grund erfolgen darf, wie beispielsweise ein Facharzttermin, der nicht in die unterrichtsfreie Zeit verlegt werden kann. Nur der Wunsch, die günstigeren Tarife der Reiseveranstalter vor oder nach den Ferien wahrnehmen zu können oder Verkehrsstaus zu entgehen, stellen keine ausreichenden Gründe für eine Beurlaubung dar. 

Bläserklasse: Was ist eine Bläserklasse?

In der Bläserklasse lernen Ihre Kinder mindestens zwei Jahre neben dem normalen Musikunterricht zusätzlich ein Blasinstrument. Sie beschäftigen sich somit zwei Jahre lang vertieft mit einem der schönsten Hobbys, das man sich denken kann – der Musik. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Homepage unter Angebote oder klicken Sie hier: BläserKlasse.

Busfahrkarte: Hat jeder Schüler bzw. jede Schülerin die Möglichkeit, ein Busfahrticket zu erwerben – unabhängig vom Wohnort?

Im Landkreis Helmstedt besteht ein Anspruch auf eine Busfahrkarte, wenn der kürzeste zumutbare Schulweg zwischen Wohnung und Schule folgende Mindestentfernung überschreitet:

  • für die Schuljahrgänge 5-6 mehr als 2 km
  • für die Schuljahrgänge 7-10 mehr als 3 km
  • für die Schuljahrgänge 11-13 können auf Antrag die Fahrtkosten anteilig erstattet werden. Das hierfür notwendige Antragsformular ist im Sekretariat erhältlich.

Im Landkreis Wolfenbüttel besteht ein Anspruch auf eine Busfahrkarte, wenn der kürzeste zumutbare Schulweg zwischen Wohnung und Schule folgende Mindestentfernung überschreitet:

  • für die Schuljahrgänge 5-10 bei mehr als 3 km Fußweg
  • für die Schuljahrgänge 11-13 bei mehr als 4 km Fußweg

Busfahrkarte: Wie und wann bekommt mein Kind die Busfahrkarte ausgehändigt?

Für die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler bestellt das Gymnasium Anna-Sophianeum die Busfahrkarten. Ihr Kind bekommt die Fahrkarte dann i. d. R. am Montag nach Schulbeginn über seine Klassenlehrerin bzw. seinen Klassenlehrer ausgehändigt. Für die ersten beiden Schultage (Donnerstag und Freitag) besteht mit der KVG die Vereinbarung, dass Ihr Kind noch ohne Busfahrkarte den Bus für die Fahrten zwischen Wohnort und Schule benutzen darf.

Busfahrkarte: Ich habe meine Busfahrkarte verloren – was nun?

Bei Verlust der Busfahrkarte des Landkreises Helmstedt sollte eine Meldung im Sekretariat erfolgen. Diese wird an den LK HE weitergeleitet. Von dort erhält ihr Kind zunächst eine befristete Ersatzbescheinigung. Die Bearbeitungsgebühr für eine neue Karte beträgt 30,-€, die auf das Konto des Schulträgers zu überweisen ist. Nach Zahlungseingang wird die Karte vom Landkreis neu erstellt und an die Schule versandt.

Bei Verlust der Busfahrkarte des Landkreises Wolfenbüttel muss auch hier die Meldung im Sekretariat erfolgen. Wir informieren dann das Schulamt des Landkreises Wolfenbüttel. Der Ablauf ist dann ähnlich wie der im Landkreis Helmstedt.

Busfahrkarte: Wohnortwechsel, Schulwechsel – was passiert mit meiner Busfahrkarte?

Bei einem Wohnortwechsel sollte sich Ihr Kind an das Sekretariat wenden. Die neuen Daten werden (gegen Vorlage der Meldebescheinigung) an den Landkreis weitergeleitet. Die neue Karte wird dann direkt wieder an die Schule versandt.

Busse: Wie kommt mein Kind nachmittags nach Hause, wenn es z. B. wegen der Hausaufgabenwerkstatt oder einer Arbeitsgemeinschaft oder zusammen mit Freunden am Nachmittag noch in der Schule bleiben möchte?

Alle für die Schülerbeförderung wichtigen Buslinien werden auch regelmäßig am Nachmittag bedient, so dass Ihr Kind nachmittags zu fast jeder Zeit mit keiner oder nur sehr kurzer Wartezeit nach Hause fahren kann. Sollte die Wartezeit in Ausnahmefällen, z. B. wenn ein Bus verpasst worden ist, länger sein, kann diese betreut im Freizeitbereich überbrückt werden. Aktuelle Fahrpläne und einen Liniennetzplan finden Sie unter:

https://www.kvg-braunschweig.de/Fahrplan/Linien/

Elternsprechtag: Wie oft und wann finden Elternsprechtage statt?

Zweimal im Schuljahr finden unsere Elternsprechtage statt. Besonders die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-7 sollten unbedingt den ersten Termin wahrnehmen, der in der Regel im November stattfindet. Der zweite Termin liegt unmittelbar nach den Halbjahreszeugnissen im Februar.

Besonders wenn längerer Gesprächsbedarf besteht oder bei einem konkreten Anlass, sollten Sie sich aber sofort direkt an die Lehrkräfte wenden.

Die konkreten Termine für den Elternsprechtag werden Ihnen rechtzeitig über einen Elternbrief mitgeteilt. Außerdem finden Sie sie in unserem IServ-Kalender.

Fachwerkstätten: Welche Fachwerkstätten gibt es und wann finden sie statt?

Die Fachwerkstätten werden für die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Spanisch, Französisch und Latein angeboten und finden in kleinen Gruppen regelmäßig einmal in der Woche 2 Stunden lang nachmittags statt. Sie werden jeweils von einer Fachlehrkraft betreut. Nur für Klasse 5 wird im ersten Schulhalbjahr eine zusätzliche separate Fachwerkstatt für Deutsch und Mathematik angeboten, in der die Kinder Unterrichtsinhalte aus der Grundschule wiederholen.

Nähere Informationen zur Fachwerkstatt erhalten Sie auf unserer Homepage: Förderkonzept

Fachwerkstätten: Welche Kinder dürfen die Fachwerkstätten besuchen und wie lange nehmen sie an der Fachwerkstatt teil?

In den Fachwerkstätten haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, an aktuell im Unterricht festgestellten individuellen Leistungsdefiziten in den Langzeitfächern zu arbeiten und diese zu beheben. Je nach individueller Lernentwicklung kann die Fachlehrerin oder der Fachlehrer Ihr Kind während des gesamten Schuljahres einer Fachwerkstatt seines bzw. ihres Faches zuweisen. Nachdem Sie als Eltern Ihre Zustimmung zur Teilnahme erteilt haben, legt die Fachlehrerin bzw. der Fachlehrer auf die Bedürfnisse Ihres Kindes abgestimmt fest, welche Lerninhalte in der Fachwerkstatt wiederholt werden sollen. Unter Begleitung einer Fachlehrkraft arbeitet ihr Kind dann in der Fachwerkstatt selbstständig daran, die vorhandenen Lerndefizite zu schließen. Die Arbeit in der Fachwerkstatt wird beendet, sobald ihr Kind einen den Lernstoff abfragenden schriftlichen Test erfolgreich bestanden hat und die begleitende Lehrkraft der Überzeugung ist, dass das Defizit behoben wurde. Die Zuweisung zur Fachwerkstatt in einem Fach kann also 4 oder 5 Wochen oder aber auch mehrere Monate lang erforderlich sein. Für mehr Informationen bitte hier klicken: Förderkonzept

Fachwerkstätten: Ich soll an einer Fachwerkstatt teilnehmen, bin aber gleichzeitig für eine Arbeitsgemeinschaft angemeldet. Kann ich dennoch an der Fachwerkstatt teilnehmen?

Die Teilnahme an den Fachwerkstätten hat grundsätzlich Vorrang zu allen anderen Nachmittagsaktivitäten. Ist Ihr Kind z. B. zum Zeitpunkt, an dem die Fachwerkstatt stattfindet, gleichzeitig für eine Arbeitsgemeinschaft angemeldet, so scheidet es für die Dauer der Teilnahme an der Fachwerkstatt automatisch aus der Arbeitsgemeinschaft aus und tritt dann nach Beendigung der Fachwerkstattarbeit ohne erneute Anmeldung wieder in die Arbeitsgemeinschaft ein. 

Fahrrad: Ich komme mit dem Fahrrad zur Schule. Wo kann ich mein Fahrrad abstellen?

Fahrräder dürfen nur im schuleigenen Fahrradkeller abgestellt werden. Sie sind dort anzuschließen. Der Fahrradkeller ist während der Schulzeit bis 15.45 Uhr geöffnet. Sollte eine Öffnung danach notwendig sein, muss dieses mit dem Hausmeister rechtzeitig vorher vereinbart werden.

Jedes Fahrrad muss verkehrssicher sein. Es ist geplant, einmal im Jahr im Herbst die Fahrräder aller mit dem Fahrrad in die Schule kommenden Schülerinnen und Schüler von der Polizei überprüfen zu lassen.

Förderung: Wie fördern wir Ihre Kinder in ihren besonderen Begabungen?

Das Gymnasium Anna-Sophianeum ist Mitglied im Verbund der Schulen zur Förderung besonderer Begabungen. Durch Gespräche der Kollegen in pädagogischen Konferenzen, mit den Eltern und vor allem mit den Schülerinnen und Schülern selbst nehmen wir diese Begabungen wahr und fördern diese mit unseren zusätzlichen Angeboten. Diese Förderung erfolgt im Rahmen besonderer Arbeitsgemeinschaften oder aber durch die Teilnahme an Wochenend- oder Ferienseminaren und Wettbewerben. Für eine Förderung ist der Nachweis einer Hochbegabung nicht erforderlich.

Wenn dies angezeigt und von allen Seiten gewollt ist, bereiten wir Ihr Kind rechtzeitig und ganz gezielt auch für das Überspringen einer Klasse vor und unterstützen es bei der Vorbereitung dazu.

Für mehr Informationen bitte hier klicken: Begabungsförderung

Fragen: Ich habe noch eine Frage. An wen kann ich mich wenden?

Bitte rufen Sie uns im Sekretariat an und bitten um Rückruf oder mailen Sie uns direkt Ihre Frage und Telefonnummer. Wir rufen dann schnellstmöglich zurück oder antworten per E-Mail.

Alle Fragen zur Anmeldung und zu den einzureichenden Unterlagen
Frau Mahlke und Frau Zirkler;
Sekretariat, Telefon 05352-93724-0,
ab 20.04.2020 tägl. 07.00 Uhr – 15.45 Uhr; Freitag bis 14 Uhr
E-Mail: sekretariat@anna-sophianeum.net

Alle die Klassen 5 betreffenden Fragen, auch Klasseneinteilung, besondere Förderung, Hausaufgabenwerkstatt, Lehrmittel, Schulbücher, Kennenlernfahrt, …
Frau Domma                         
Koordinatorin Sekundarbereich I, Kontakt über das Sekretariat,
E-Mail: domma@anna-sophianeum.net

Alle Fragen zu den Arbeitsgemeinschaften, Ganztagsbetreuung, Freizeitbereich,  Hausaufgabenwerkstatt und Mittagessen
Frau Mrosek                          
Leiterin des Freizeitbereichs, Kontakt über das Sekretariat
E-Mail: mrosek@anna-sophianeum.net

Alle Fragen zur Bläserklasse
Herr Gerlach
Fachobmann Musik, Kontakt über das Sekretariat
E-Mail: gerlach@anna-sophianeum.net

Alle Fragen zu den Schul-T-Shirts
Frau Ostermeyer, Kontakt über das Sekretariat      
E-Mail: ostermeyer@anna-sophianeum.net

Alle Fragen zur gymnasialen Oberstufe ab 11. Jahrgang
Herr Marschall, Kontakt über das Sekretariat
E-Mail: marschall@anna-sophianeum.net

Alle Fragen
Herr Kluge                             
Schulleiter, Kontakt über das Sekretariat
E-Mail: kluge@anna-sophianeum.net

Förderkonzept: Wie unterstützen wir Schülerinnen und Schüler, die eine Klasse wiederholen müssen oder zum Halbjahr eine Versetzungswarnung auf dem Zeugnis erhalten haben?

Seit diesem Schuljahr 2019/20 bieten wir jeweils im 1. Halbjahr ein zusätzliches Förderprogramm für diejenigen Schülerinnen und Schüler an, die u. a. wegen nicht ausreichender Leistungen in einem Langzeitfach eine Klasse wiederholen müssen.

Die Teilnahme an diesem Programm ist freiwillig. 80% der von uns diesbezüglich angeschriebenen Eltern haben der Förderung, die ein halbes Jahr dauert und nur im 1. Halbjahr bis zu den Halbjahreszeugnissen angeboten wird, zugestimmt. Ziel ist, die im vergangenen Jahr im Langzeitfach erhaltene Note „mangelhaft“ bis zum Halbjahreszeugnis deutlich zu verbessern.

Der Schüler bzw. die Schülerin wird zweimal in der Woche an von der Schule festgesetzten Zeiten am Nachmittag in der Hausaufgabenwerkstatt jeweils eine Stunde lang von einem Oberstufenschüler oder einer Oberstufenschülerin bei der Anfertigung der Hausaufgaben und beim Üben für Klassenarbeiten unterstützt. Um das Ziel, die Verbesserung auf die Note 3, zu erreichen, ist auch ein entsprechendes Mitwirken erforderlich: Wir erwarten eine regelmäßige Teilnahme an den angebotenen Übungsstunden, die Verpflichtung, die Hausaufgaben regelmäßig und ordentlich anzufertigen und Absprachen verbindlich einzuhalten.

Die Evaluation des Förderprogramms im Februar 2020 hatte zum Ergebnis, dass 50% der geförderten Schülerinnen und Schüler eine Notenverbesserung von 5 auf 3 und 40% von 5 auf 4 geschafft haben. Nur bei 10% der Schülerinnen und Schüler hatte die Maßnahme keinen Erfolg.

Im 2. Schulhalbjahr wird dieses Programm dann für Schülerinnen und Schüler fortgesetzt, die wegen mangelhafter Leistungen in maximal drei Fächern, davon mindestens in einem Langzeitfach, eine Versetzungsgefährdungswarnung auf dem Halbjahreszeugnis erhalten haben. Förderziel ist das Erreichen einer mindestens ausreichenden Note in dem betreffenden Fach, um die Nichtversetzung abzuwenden.

Freizeitbereich: Wer darf den Freizeitbereich nutzen und wann? Kann ich mich hier auch mit Freunden treffen? Benötige ich für die nachmittägliche Nutzung eine Anmeldung?

Der Freizeitbereich ist beaufsichtigt und in den Pausen und von Montag bis Donnerstag immer von 11:00 Uhr bis 15:30 Uhr geöffnet. Zusätzlich zum Freizeitbereich kann auch das schulische Außengelände mit dem Pausenhof, dem Kletterbereich und dem Bolzplatz genutzt werden.

Jede Schülerin und jeder Schüler kann den Freizeitbereich ohne zusätzliche Anmeldung jederzeit allein besuchen und nutzen oder sich hier auch mit Freundinnen und Freunden verabreden. Im Freizeitbereich werden eine große Zahl von Spielen vorgehalten sowie Fußbälle, Tischtennisschläger und Sportgeräte u.v.m. Die Mediothek und die dort installierten Computer stehen ebenfalls zur Nutzung zur Verfügung.

Fundsachen: Ich habe meine Regenjacke innerhalb des Schulgebäudes irgendwo hängen lassen oder finde sie nicht wieder. Was kann ich tun?

Die Sammelstelle für Fundsachen befindet sich im Keller im Bereich der Schülerschließ-fächer. Wertgegenstände werden in der Regel im Sekretariat abgegeben und können dort abgeholt werden.

Falls Sie feststellen, dass Ihr Kind einen privaten Gegenstand in der Schule vergessen hat, sollten Sie möglichst bald mit Ihrem Kind zum Suchen in die Schule zurückkehren. Die Schule ist in der Regel bis 16:20 Uhr geöffnet. Natürlich kann Ihr Kind auch am nächsten Tag nach dem verlorenen Gegenstand suchen.

Wissen Sie genau, wo sich der vergessene Gegenstand befindet und handelt es sich um einen sehr wertvollen Gegenstand (z. B. Handy), dann empfehlen wir, zusätzlich sofort das Sekretariat zu verständigen.

In bestimmten Fällen kann es sein, dass über den kommunalen Schadenausgleich eine geldwerte Erstattung beantragt werden kann.

Handynutzung: Darf mein Kind sein Handy in der Schule nutzen?

Die Nutzung des Handys während des Unterrichts ohne Genehmigung ist verboten. Sollte das Handy für den Unterricht benötigt werden, erlaubt der Fachlehrer bzw. die Fachlehrerin die Nutzung.

Außerhalb des Unterrichts darf durch die Nutzung des Handys niemand gestört werden.

Ansonsten ist die Handynutzung in den Pausen und nachmittags auf dem gesamten Schulgelände verboten, außer in einem ausgewiesenen Bereich auf dem Schulhof hinter der Sporthalle („Handyzone“) und für die Oberstufenschüler zusätzlich im Oberstufenraum und im B- und E-Trakt.

Hausaufgabenwerkstatt: Wer darf die Hausaufgabenwerkstatt nutzen und wann?

Die Hausaufgabenwerkstatt befindet sich im Freizeitbereich. Sie ist täglich von Montag bis Donnerstag ab 13.30 Uhr geöffnet und kann von jedem Schüler und jeder Schülerin jederzeit ohne Anmeldung genutzt werden.

In der Hausaufgabenwerkstatt kann sich ihr Kind auch mit seinen Mitschülerinnen und Mitschülern zum gemeinsamen Lernen verabreden. Ihr Kind darf hier aber auch allein in ruhiger Atmosphäre seine Hausaufgaben selbstständig anfertigen und kann sich dabei von unseren pädagogischen Mitarbeiterinnen, Lehrkräften sowie den Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschülern beraten lassen. Die angrenzende Mediothek und Bibliothek geben die Möglichkeit zur Recherche und Nutzung der Computer.

Für mehr Informationen bitte hier klicken: Ganztagsangebot

Hitzefrei: Was ist zu beachten, wenn Hitzefrei gegeben wird?

Die Entscheidung darüber, ob aufgrund von extremen Witterungsbedingungen wie z. B. extremer Hitze der Unterricht ausfällt oder verkürzt wird, obliegt der Schulleitung und wird über den Vertretungsplan bekanntgegeben.

Für Schülerinnen und Schüler, die von ihren Eltern bei uns für eine verlässliche Betreuung angemeldet wurden und für die diese Betreuung ausdrücklich auch z. B. bei Hitzefrei fortgesetzt werden soll, wird die Betreuung auch in diesen Fällen von uns gewährleistet. Die Rückkehr nach Hause wird, falls notwendig, dann vom Freizeitbereich aus zusammen mit den Eltern abgesprochen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter Service > Formulare > Unterrichtsausfall bei besonderen Wetterbedingungen.

IServ: Welches ist das Hauptkommunikationsmittel innerhalb der Schulgemeinschaft?

Die Kommunikation zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern läuft in nicht unerheblichem Maße digital über unsere Kommunikationsplattform IServ.

Eltern können sich jederzeit per E-Mail an die Lehrkräfte wenden. Jede Lehrkraft ist über ihre IServ-Adresse „nachname@anna-sophianeum.net“ per E-Mail erreichbar.

Über IServ können jederzeit

  • der Vertretungsplan,
  • die geplanten Klassenarbeiten und Klausuren und
  • der schulische Terminkalender

eingesehen werden.

Alle Schülerinnen und Schüler bekommen einen eigenen Account mit zugehöriger E-Mail-Adresse. Der 5. Jahrgang wird in den ersten Wochen des Schuljahres mit IServ vertraut gemacht und erhält dann die Zugangsdaten.

Eltern bekommen einen eigenen IServ-Account, wenn sie sich für die Schulgemeinschaft engagieren, z. B. als Elternvertreter im Schulelternrat oder Schulvorstand. Die Kommunikation zwischen Schule und Schulelternrat, Schulvorstand, Fachkonferenzen und Klassenkonferenzen und untereinander erfolgt ausschließlich über ISERV.

Falls ein Schüler oder eine Schülerin seinen IServ-Zugang (Benutzername oder Passwort) vergessen haben sollte, dann kann sich die Schülerin oder der Schüler in der Schule an die Systemadministratoren (Frau Dankert, Herr Englisch, Herr Marschall) wenden oder eine E-Mail (z. B. über einen privaten Account) an einen der Administratoren schicken. Es wird dann ein neues Passwort vergeben.

Klassenarbeiten: Welche Regelungen bzgl. der Klassenarbeiten gibt es am Gymnasium Anna-Sophianeum? Wie viele Klassenarbeiten werden in einem Schuljahr geschrieben?

In den Langzeitfächern werden vier Klassenarbeiten geschrieben (zwei pro Halbjahr).

In Kurzzeitfächern werden in jedem Halbjahr eine Klassenarbeit geschrieben.

In einer Woche sind maximal drei Klassenarbeiten zulässig und pro Tag darf nur eine Klassenarbeit, einschließlich einer Nachschreibearbeit, geschrieben werden. Tests sind Teil der mündlichen Leistung und können angekündigt und unangekündigt jederzeit, unabhängig von Klassenarbeiten, geschrieben werden.

Ab Jahrgang 7 werden, um den Unterricht vormittags nicht zu stören, Klassenarbeiten jeweils am Dienstagnachmittag, i. d. R. ab 14 Uhr, nachgeschrieben. Eine Ansetzung ist für den betroffenen Schüler bzw. die Schülerin verbindlich und geht z. B. der Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft am Dienstag vor.

Die Termine der Klassenarbeiten werden den Schülern rechtzeitig durch die Lehrkraft im Unterricht mitgeteilt und sind auch über ISERV (unter Klausuren) sofort dann einsehbar, wenn die Lehrkraft Ihres Kindes das Klassenarbeitsdatum in den Klassenarbeitsplan eingetragen hat.

Klassenfahrten und Austauschfahrten: Welche Klassenfahrten finden am Gymnasium Anna-Sophianeum statt?

Am Gymnasium Anna-Sophianeum finden folgende Fahrten statt:

  • 5. Klasse: Kennenlernfahrt in das Harzumland oder in den Harz; möglichst vor den Herbstferien
  • 7. Klasse: Sportskifahrt nach Scheidegg; jeweils Anfang Februar
  • 9. Klasse: Studienfahrten nach England oder Frankreich,
  • Austauschfahrt nach Spanien: in der Regel vor den Herbstferien
  • 10. Klasse: Berlinfahrt; nach den Osterferien parallel zum Schnuppertag
  • Q1: Skikurs nach Österreich; im Januar
  • Q1: Romfahrt für die Lateinkurse in der Oberstufe; alle zwei Jahre im Frühjahr
  • Q1/Q2: Studienfahrten der Tutorenkurse; je nach Länge des Schuljahres entweder zum Schuljahresende der Q1 oder zum Schuljahresbeginn der Q2
  • Jahrgänge 10-12: Zusätzlich kann jeder Schüler am jährlich stattfindenden Austausch mit unserer Partnerschule in Opalenica/Polen und alle zwei Jahre stattfindenden Austauschfahrt mit unseren drei Partnerschulen in Finnland teilnehmen.

Weitere Informationen sowie Berichte zu den Fahrten finden Sie auf unserer Homepage oder klicken sie hier: Schulfahrten und Austausch

Hinweis:

Uns ist es aus pädagogischen Gründen wichtig, dass alle Schülerinnen und Schüler an den Schulfahrten teilnehmen. Kein Schüler und keine Schülerin sollen aus finanziellen Gründen an einer Fahrt nicht teilnehmen können! Bitte wenden Sie sich bei Schwierigkeiten vertrauensvoll an den Schulleiter.

Kontakt: Wie kann ich mit den Lehrerinnen und Lehrern des Gymnasium Anna-Sophianeum außerhalb der Elternsprechtage und Elternabende während des Schuljahres kurzfristig in Kontakt kommen oder mit ihnen sprechen?

Sie können jede Lehrkraft jederzeit über ihre E-Mailadressen kontaktieren, um ein persönliches Gespräch zu vereinbaren: nachnamederlehrkraft@anna-sophianeum.net (z. B. kluge@anna-sophianeum.net)

Sie können auch im Sekretariat der Schule anzurufen, Ihre Telefonnummer zu hinterlassen und um einen Rückruf der Lehrkraft zu bitten, oder

Sie bitten die Lehrkraft über Ihr Kind um Rückruf, indem Sie ihr eine kleine Notiz mit Ihrer Telefonnummer und Rückrufbitte zukommen lassen.

Krankheit: Mein Kind ist krank. Welche Regelungen gibt es für die Entschuldigungen?

Im Krankheitsfall ist das Sekretariat am Morgen des ersten Fehltages telefonisch zu benachrichtigen. Sobald Ihr Kind die Schule wieder besucht, ist dem Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen.

Sollte die Krankheit länger dauern, senden Sie der Schule bitte eine schriftliche Entschuldigung als „Zwischenbescheid“ zu (eine E-Mail ist zunächst auch ausreichend) und nehmen Verbindung zur Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer auf.

Verwenden Sie bitte nur das entsprechende Entschuldigungsformular, welches Sie auf der Homepage unter Service>Formulare finden oder hier klicken: Anmeldung/Formulare

Mittagessen: Kann mein Kind in der Schule zu Mittag essen?

Neben den Möglichkeiten, Essen und Trinken selbst mitzubringen oder sich in der Cafeteria „Essbar“ zu verpflegen, kann Ihr Kind in der Mittagspause von 12:55 Uhr – 14:00 Uhr Mittagessen unseres Caterers Buscopella in der Mensa einnehmen.

Die Bestellung erfolgt völlig unproblematisch über das Internet. Alle weiteren Informationen finden Sie dazu in unserer Elternmappe auf der Homepage oder hier klicken: Mensa/Cafeteria und Buscopella

Patenschüler: Welche weiteren Hilfen gibt es für mein Kind im ersten Schuljahr?

Jede 5. Klasse erhält zwei Patenschülerinnen oder Patenschüler, die mindestens dem Jahrgang 8 oder 9 angehören und Ihrem Kind mit Rat und Tat zur Seite stehen. Eine neue Schule ist aufregend und immer auch ein wenig angsteinflößend. Die Patenschüler begleiten unsere Fünftklässler in den ersten Schulwochen und helfen bei der Orientierung. Geduldig beantworten sie alle Art von Fragen und helfen in der Not auch beim Finden des richtigen Busses am ZOB.

Religionsunterricht: Was ist bzgl. des Religionsunterrichts zu beachten?

Sofern Ihr Kind evangelisch oder katholisch ist, nimmt es am Religionsunterricht seines Bekenntnisses teil, außer Sie melden es vom Religionsunterricht ab.

Kinder ohne Bekenntnis oder vom Religionsunterricht abgemeldete Kinder sind grundsätzlich zur Teilnahme am Unterricht in Werte und Normen verpflichtet.

Kinder, für deren Bekenntnis kein Religionsunterricht angeboten werden kann oder wird, sind nur im ersten Jahr von der Teilnahme am Unterricht in Werte und Normen befreit, danach müssen sie am Unterricht Werte und Normen teilnehmen. Sie können aber auch freiwillig am evangelischen oder katholischen Religionsunterricht teilnehmen, wenn sie als Erziehungsberechtigte dieses beantragen und die Fachgruppe Religion danach Ihrem Antrag zustimmt.

Ein Formular zur An- und Abmeldung vom Religionsunterricht finden Sie auf der Homepage unter Service oder hier klicken: Anmeldung/Formulare

Schließfächer: Kann mein Kind ein Schließfach in der Schule anmieten?

Ihr Kind hat die Möglichkeit, jederzeit ein Schließfach anzumieten. Das Antragsformular dafür kann unter „Service“ von der Homepage heruntergeladen werden oder bitte hier klicken: Anmeldung/Formulare

Ansprechpartnerin ist Frau Ostermeyer (ostermeyer@anna-sophianeum.net)

Schulplaner: Muss ich für mein Kind ein Hausaufgabenheft kaufen?

Nein.

Der Schulplaner ist am Gymnasium Anna-Sophianeum für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich und macht den Kauf von Hausaufgabenheften unnötig. Er wird zu Beginn eines Schuljahres durch den/die Klassenlehrer/-in ausgeteilt und wurde bereits zusammen mit der Schulbuchausleihe bezahlt. Neben dem einheitlichen Eintragen von Hausaufgaben, Klassenarbeiten und Terminen, enthält der Schulplaner wichtige Informationen zur Schul- und Arbeitsorganisation, sowie wichtige Tipps und Tricks zu einzelnen Fächern. Mit Hilfe des Schulplaners soll Ihr Kind lernen, seinen Alltag und seine schulische Organisation sinnvoll zu koordinieren.

Software: Mein Kind hat bereits einen Computer/ein Tablet zu Hause. Muss ich mir Lizenzen für Office kaufen?

Nein. Alle Schülerinnen und Schüler des Gymnasium Anna-Sophianeum haben die Möglichkeit, eine Microsoft Office365-Lizenz kostenfrei für bis zu 5 PCs, 5 Tablets und 5 Smartphones zu erhalten. Um diese Möglichkeit zu nutzen, sind nur zwei Schritte zu befolgen:

(1) Reichen Sie ausgedruckt Anlage 1 der Einwilligungserklärung (IServ-Login notwendig) im Sekretariat ein und

(2) beantragen Sie die Gruppenmitgliedschaft (IServ-Login notwendig) für die Gruppe Office365-Student-AZURE.

Sobald die Gruppenmitgliedschaft angenommen wurde, bekommen Sie eine Bestätigungs-
E-Mail auf den Account Ihres Kindes zugesandt. 24 Stunden nach dem Erhalt der Bestätigungs-E-Mail können Sie mit der Erstanmeldung beginnen. Eine Anleitung, wie Sie
die Office Apps ersteinrichten und auf Ihren privaten Endgeräten installieren können,
finden Sie hier die Hilfe zur Erstanmeldung (IServ-Login notwendig).

Stundenplan: Kann ich mich auf den regulären Stundenplan verlassen?

Das Gymnasium Anna-Sophianeum hat es sich zur Aufgabe gemacht, bzgl. des Stundenplans größtmögliche Verlässlichkeit für die Eltern zu ermöglichen.

Kann einmal der reguläre Unterricht aufgrund der Abwesenheit von Lehrkräften nicht stattfinden, wird der Unterricht i. d. R. von einer anderen Lehrkraft oder einer Vertretungslehrkraft übernommen.

Der Pflichtunterricht beginnt für den Sekundarbereich I deshalb immer verlässlich zur 1. Stunde. In schwierigen Vertretungssituationen (z. B. in der Schulfahrtenwoche, wenn vier, acht oder zwölf Klassen zusammen mit 8-26 Lehrkräften gleichzeitig auf Schulfahrt sind), kann auch mal die 6. Stunde entfallen oder ein rechtzeitig zuvor angekündigter Sonderstundenplan in Kraft treten.

Regelunterricht und Arbeitsgemeinschaften werden, sofern sie nachmittags nach der 6. Stunde liegen, in der Regel nicht vertreten und entfallen. Dies gilt nicht für den Instrumentalunterricht der Bläserklassen. 

Schülerinnen und Schüler, die zur verlässlichen Betreuung angemeldet sind, melden sich, sofern für Sie während der Betreuungszeit Unterricht ausfallen sollte, im Freizeitbereich. Sie können dann dort ihre Hausaufgaben beginnen und werden weiterhin beaufsichtigt.

Termine: Wie finde ich die für mein Kind wichtigen Termine der Schule?

Alle wichtigen Termine finden Sie im IServ-Kalender der Schule. Bitte informieren Sie sich dort regelmäßig. Die Startseite zu IServ finden Sie hier: IServ-Login

Unfälle: Mein Kind hatte einen Schulunfall. Was ist zu tun?

Unfälle sind glücklicherweise recht selten. Dennoch ist es wichtig zu wissen, wie nach einem Unfall die Abrechnung der Heilbehandlung durchgeführt wird.

Sofern wir bei einem Unfall in der Schule dies nicht schon veranlasst haben, teilen Sie bitte dem behandelnden Arzt Ihres Kindes mit, dass es sich um einen Schulunfall handelt, denn ein Schulunfall wird nicht über Ihre Versicherung oder die Versicherung Ihres Kindes, sondern immer über den GemeineUnfallVersicherungsverband (GUV) abgerechnet.

Deshalb ist es wichtig, dass Sie nach einem Unfall, der sich auf dem Schulweg, dem Schulgelände, während des Unterrichts oder bei sonstigen Schulveranstaltungen ereignet hat, immer noch einmal mit dem Sekretariat Verbindung aufnehmen, um die Formalitäten zu regeln. Sie erhalten dann ein Formular zum Ausfüllen, in dem u. a. der Unfallhergang beschrieben werden und – soweit möglich – von der Schule bestätigt werden muss. Danach schickt die Schule das Formular an den GUV.

Verlassen des Schulgeländes: Darf mein Kind während der Schulzeit oder in der Mittagszeit das Schulgelände verlassen?

Ein Verlassen des Schulgeländes aus privaten Gründen ist während der Unterrichtszeit am Vormittag grundsätzlich untersagt.

Hat Ihr Kind nachmittags Unterricht (z. B. Hausaufgabenwerkstatt, Arbeitsgemeinschaft, Orchester), darf es das Schulgebäude nur dann verlassen, wenn Sie als Erziehungs-berechtigte die Schule von der Aufsicht für diesen Zeitraum entbinden und Sie die Verantwortung für Ihr Kind selbst übernehmen. Ein entsprechendes Formular gibt es im Sekretariat.

Verpflegung: Mein Kind hat sein Schulbrot oder sein Getränk zu Hause vergessen. Gibt es eine Möglichkeit, sich in der Schule mit Frühstück oder Getränken zu versorgen?

In unsere Cafeteria „essbar“, die vom Ehemaligen- und Schulunterstützungsverein (ESUV) betrieben wird, kann sich Ihr Kind täglich mit Snacks und Getränken versorgen. Das Angebot variiert täglich und umfasst beispielsweise belegte Biobrötchen, Hot Dogs, Salate, Laugenstangen, Kuchen und Blätterteigtaschen. Für weitere Informationen bitte hier klicken: Mensa/Cafeteria

Vertretungsplan: Wie erfahre ich, ob der reguläre Stundenplan am nächsten Tag verändert worden ist?

Sollte der Stundenplan Ihres Kindes am nächsten Tag aus organisatorischen Gründen verändert werden müssen, können auch Sie die Änderungen des Stundenplan auf dem Vertretungsplan über IServ oder über die WebUntis-App (siehe unter WebUntisApp) genauso schnell sehen, wie Ihr Kind und die Schulgemeinschaft, die diese Änderungen innerhalb der Schule sofort auf den Infobildschirmen sehen kann.

Die Schülerinnen und Schüler sind dazu angehalten, sich selbstständig über Stundenänderungen für den nächsten Tag nach Unterrichtsende direkt vor Verlassen der Schule zu informieren.

WebUntisApp: Was ist die WebUntisApp und wie lade ich sie auf mein Handy oder auf meinen Computer herunter? Brauche ich zur Nutzung ein Passwort?

WebUntis ist ein Service unserer Stundenplansoftware, die den Stunden- und Vertretungsplan der Klassen für Eltern, Schüler und Lehrer online im Internet oder auf dem Smartphone zugänglich macht.

Die WebUntisApp können Sie kostenfrei im AppStore herunterladen. Um WebUntis nutzen zu können, benötigen Sie Zugangsdaten, die von der Schule vergeben werden. Sie werden von der Schule vorbereitet und individuell an die jeweilige IServ-Adresse des Schülers gesendet.

Wenn Sie bereits vorab erfahren möchten, wie sie die App installieren, finden Sie eine genaue Beschreibung unter folgendem Link:

https://anna-sophianeum.net/webuntis/students.html

(Photo by Jules Bss on Unsplash)