Religionsunterricht: Was ist bzgl. des Religionsunterrichts zu beachten?

Sofern Ihr Kind evangelisch oder katholisch ist, nimmt es am Religionsunterricht seines Bekenntnisses teil, außer Sie melden es vom Religionsunterricht ab.

Kinder ohne Bekenntnis oder vom Religionsunterricht abgemeldete Kinder sind grundsätzlich zur Teilnahme am Unterricht in Werte und Normen verpflichtet.

Kinder, für deren Bekenntnis kein Religionsunterricht angeboten werden kann oder wird, sind nur im ersten Jahr von der Teilnahme am Unterricht in Werte und Normen befreit, danach müssen sie am Unterricht Werte und Normen teilnehmen. Sie können aber auch freiwillig am evangelischen oder katholischen Religionsunterricht teilnehmen, wenn sie als Erziehungsberechtigte dieses beantragen und die Fachgruppe Religion danach Ihrem Antrag zustimmt.

Ein Formular zur An- und Abmeldung vom Religionsunterricht finden Sie auf der Homepage unter Service oder hier klicken: Anmeldung/Formulare