Kategorie: News

Elterninformationen vom 15.05.2020

Liebe Eltern,
kurz nachdem ich meinen Brief gestern (LINK) an Sie versandt hatte, hat das Kultusministerium in einem Schreiben an die Schulleiter neue Daten für den Wiedereinstieg in den Unterricht für die Jahrgänge 5-11 mitgeteilt.
Es ergibt Änderungen für die Jahrgänge 5-8 wie folgt:

  • seit 11. Mai wird der 12. Jahrgang (Q-Phase) wieder unterrichtet
  • ab 18. Mai folgen die Jahrgänge 9 und 10
  • ab 25. Mai der Jahrgang 11
  • ab 03. Juni die Jahrgänge 7-8 und
  • ab 15. Juni die Jahrgänge 5-6.

Neu ist also der auf nach Pfingsten verschobene Wiederbeginn des 14tägigen Präsenzunterrichts der Jahrgänge 7 und 8 und der erst Mitte Juni wieder beginnende 14tägige Präsenzunterricht für die Jahrgänge 5 und 6.

Bleiben Sie gesund!
Ihr

Michael Kluge


08. Mai 2020 – Organisations- und Hygieneplan Corona
08. Mai 2020 – Kurzfassung Organisations- und Hygieneplan Corona


Vorherige Elterninformationen:

14. Mai 2020 – Elterninformationen vom 14.05.2020
08. Mai 2020 – Elterninformationen vom 08.05.2020
21. April 2020 – Elterninformationen vom 21.04.2020
17. April 2020 – Elterninformationen vom 17.04.2020
30. März 2020 – Elterninformationen vom 30.03.2020
26. März 2020 – Elterninformationen vom 26.03.2020
24. März 2020 – Elterninformationen vom 24.03.2020
14. März 2020 – Elterninformationen zum Schulausfall

Elterninformationen vom 14.05.2020

Liebe Eltern,

der Wiedereinstieg in den Unterricht erfolgt jahrgangsweise nach folgendem Plan [Aktualisierte Termine HIER]:

  • seit 11. Mai wird der 12. Jahrgang (Q-Phase) wieder unterrichtet
  • ab 18.05.: Jahrgänge 9 und 10
  • voraussichtlich 25. Mai: Jahrgänge 7-8 und 11
  • voraussichtlich 08. Juni: Jahrgänge 5-6

Das Wort „voraussichtlich“ habe ich deshalb vorangestellt, weil uns Schulen bisher keine definitiven Termine genannt wurden, sondern wir uns diesbezüglich bisher am Fahrplan „Schule in Corona-Zeiten“ vom 16. April 2020 orientieren müssen. In der letzten Rundverfügung der Landesschulbehörde vom 09.05.2020 sind nur Aussagen zum 9., 10. und 12. Jahrgang enthalten. Auszüge dazu finden Sie in der gestrigen Rede des Kultusministers vor dem Niedersächsischen Landtag, die ich Ihnen als Anlage beigefügt habe.

Unseren von der Gruppe Sicherheit- und Hygiene (GSH) aufgestelltes und mit den Vorsitzenden des Schulelternrates abgestimmten Organisation- und Hygieneplan Corona (OHC) habe ich Ihnen bereits über den E-Mailverteiler des Newsletters übersandt. Auch ist er auf der Homepage nachzulesen. Sollten Sie sich hierfür noch nicht angemeldet sein, teilen Sie bitte Ihre private E-Mailadresse einfach dem Sekretariat mit. Danach erhalten Sie immer automatisch die neuesten Nachrichten aus dem Gymnasium Anna-Sophianeum.

Die Q-Phase ist vergangenen Montag gestartet. Die Disziplin unserer Schülerinnen und Schüler beim Einhalten des OHC ist vorbildlich. Mein Kompliment!

Für alle Klassen und Kurse gilt bis zu den Sommerferien der bisherige Stundenplan und die bisherige Unterrichtsverteilung mit nachfolgenden Änderungen:

  1. Jahrgangsübergreifender Unterricht darf nicht stattfinden.
    Konsequenzen:
  2. Die zweite Fremdsprache und der wahlfreie Sprachenunterricht finden vormittags nicht statt. Stattdessen wird dieser Unterricht nachmittags wie bisher weiterhin digital unterrichtet. Die jeweiligen Fachlehrerinnen und Fachlehrer haben zum größtenteils jetzt aber auch vormittags wieder Unterricht. Deshalb werden sie mit Ihren Gruppen die einzelnen Termine selbst vereinbaren. Aus schulorganisatorischen Gründen kann es sein, dass an einzelnen Tagen der Unterricht deshalb bereits in der 5. Stunde endet.
  3. Bis auf Sporttheorie in 11 und 12 (jeweils zweistündig) wird Sport
    nicht unterrichtet.
  4. Der im Ganztagsbereich seit dem 16.03. eingestellte Nachmittags-unterricht findet weiterhin bis zu den Sommerferien nicht statt.
  5. Hiervon ausgenommen ist der Instrumentalunterricht der Bläserklassen am Nachmittag, der von der Kreismusikschule und Herrn Gerlach per Videounterricht zu Hause erteilt wird.
  6. Der Unterricht in evangelischer Religion, Werte und Normen und DaZ findet nicht statt. Dieser klassenübergreifende Unterricht ließe sich genauso wie die Organisation des Unterrichts in der 2. Fremdsprache organisatorisch unter den vorgegebenen Bedingungen nicht mehr darstellen. Stattdessen findet Unterricht im Klassenverband bei Lehrkräften statt, die in dieser Klasse ohnehin unterrichten. Gleiches gilt für das Fach Sport. Beispiel: Ein Sportlehrer mit 4 Stunden MA und 2 Stunden SP in der 7C unterrichtet jetzt 6 Stunden MA in der 7C und erteilt dafür keinen Sportunterricht.
  7. Um die Einbahnstraßenregelung zu gewährleisten bleibt das Tor zum Westendorf vormittags verschlossen. Die Schule kann nur durch den Haupteingang betreten werden. Nach der 4. Stunde wird es geöffnet, so dass die Schule nach dem Unterricht auch zum Westendorf hin verlassen werden kann.
  8. Fachunterricht (PH, CH, BI, KU, MU, IF) kann nicht in den Fachräumen stattfinden, da für mehrmalige vormittägliche Wechsel (meist 3x) keine Möglichkeit besteht, die Reinigungskräfte kommen nämlich erst nachmittags, um die Räumlichkeiten immer wieder ausreichend zu desin-fizieren. Deshalb findet sämtlicher Unterricht für alle Lerngruppen 05-11 bis zu den Sommerferien immer in demselben der Lerngruppe zugewisenen Raum statt.
  9. Ich hatte bereits 2017 beim Landrat einen Anbau für unsere Schule angemeldet, den der Kreistag dann auch recht schnell genehmigt hat. Für diesen Anbau sind bisher leider keinerlei weitere Maßnahmen eingeleitet worden, ich würde das einmal so ausdrücken, „er wird irgendwo gebremst“. Die von mir ersatzweise bis zur Fertigstellung des Anbaus geforderten zehn Klassenraumcontainer wurden ebenfalls leider viel zu spät bestellt und bisher auch nur sechs von zehn. Deshalb leiden wir seit August unter Raummangel. Der Kunstunterricht musste seitdem z. B. meist im Klassenraum stattfinden. Dies alles wirkt sich jetzt zusätzlich negativ aus.
    Viele Raumgrößen reichen bei Beachtung der Abstandsregelungen nicht aus, um die jeweils halbe Lerngruppe im Klassenraum zu unterrichten. So können in den Klassenräumen des K-Trakts z. B. nur 11 Schülerinnen und Schüler sowie eine Lehrkraft im Raum Platz finden. Die beiden Hälften der Sporthalle haben wir deshalb zu Klassenräumen umgewidmet. In ihnen findet Unterricht der Q-Phase statt. Da Sport nicht unterrichtet werden darf, haben wir so zwei zusätzliche Räume gewonnen.
    Um das Raumproblem zu lösen gibt es nur zwei Möglichkeiten:
    a) Jede Lerngruppe wird gedrittelt und kommt nur alle drei Wochen in die Schule zum Präsenzunterricht. In den restlichen zwei Wochen werden die Lerngruppen digital nachmittags im Homeoffice unterrichtet und bleiben zu Hause.
    b) i) Für die zwei größten Klassen (27 Schülerinnen und Schüler) findet Herr Hosse einen Raum, in den 12 Schülerinnen und Schüler + 1 Lehrkraft Platz finden. Ansonsten muss ein Schüler mehr wie unter ii) beschrieben zu Hause bleiben.
    ii) Die Klassen werden abwechselnd vierzehntägig jeweils eine Woche unterrichtet. Die jeweilige A- bzw. B- Woche finden Sie bereits jetzt auf dem Vertretungsplan. Die Klassenlehrer teilen die Klassen ein (A- und B-Gruppe) und bestimmen jeden Tag maximal 1-2 Schüler/innen, die verpflichtend zu Hause bleiben müssen, so dass mit der halben Restklasse die Maximalzahl 11 (bzw. 12) teilnehmender Schüler/innen erreicht wird. Irgendwann muss so fast jeder Schüler einmal oder zweimal zu Hause bleiben. Die Klassenlehrer/innen sorgen für einen gerechten Ausgleich und versuchen, die Zahl der zu Hause bleibenden Schüler/innen zu minimieren, indem ggf. erkrankte Schülerinnen und Schüler und ohnehin zu Hause verbleibende Risikoschüler/innen mitberücksichtigt werden.
    Die zu Hause verbleibenden Schülerinnen und Schüler sollen dann von den Klassenkameraden mit den Hausaufgaben und dem zu bearbeitenden Unterrichtsstoff versorgt werden. Die Fachlehrer stehen für Nachfragen dieser Schüler/innen in der Woche bzw. in den nächsten Stunden zur Verfügung.
    Wir werden an der Schule nach Plan b) verfahren. Die Nachteile von Möglichkeit a) besonders auch für Eltern der jüngeren Schülerinnen und Schüler sind offensichtlich.
    Um in diesen Fällen besonders denjenigen Eltern der jüngeren Schülerinnen und Schüler zu helfen, die darauf angewiesen sind, dass ihre Kinder bald und möglichst häufig wieder in die Schule gehen, werden wir eine zusätzliche Betreuungsgruppe nur für diese Fälle installieren, so dass diese Eltern keinen zusätzlichen Nachteil verspüren, wenn ihr Kind einmal in der Woche nicht direkt am Klassenunterricht teilnehmen kann. Vielleicht gelingt uns auch eine Art Übertragung über Handy direkt in einen der Aufenthaltsräume. Dazu werden zu gegebener Zeit aber noch die Klassenlehrer informieren.
  10. Die zu Hause bleibenden Risikoschüler werden so gut es geht digital zu Hause betreut und auf dem aktuellen Unterrichtsstand gehalten. Hierzu mehr in meinem nächsten Schreiben.
  11. Ich gehe auch davon aus, dass der zusätzlich auch 2017/18 angemeldete NTW-Raum nicht bis zum Schuljahresbeginn fertiggestellt sein wird, da mit den entscheidenen Planungen erst vor kurzem begonnen wurde. Da durch den Bau des NTW-Raums mit angrenzendem Sammlungsraum zwei Klassenräume wegfallen, stehen nach Errichtung der sechs Klassenraumcontainer netto nur vier neue Räume im neuen Jahr zur Verfügung. Da mit den Elektroarbeiten hoffentlich voraussichtlich noch vor den Sommerferien begonnen wird, kann es sein, dass diese beiden wegfallenden Klassenräume zu einem weiteren Raumbedarf noch vor den Sommerferien führen werden. Hierzu beim nächsten Mal mehr.
  12. Aus meiner Einschätzung heraus müssen wir davon ausgehen, dass wegen der Corona-Krise regulärer Unterricht für mindestens ein Jahr, nämlich bis 2021, nicht stattfinden wird. Wir beginnen deshalb bereits jetzt mit den organisatorischen Planungen für das nächste Schuljahr. Die Zeit bis zum Schuljahresbeginn muss zusätzlich dazu genutzt werden, die technischen Voraussetzungen sowie modernes Unterrichtsmaterial in allen Fachgruppen so vorzubereiten, dass zum neuen Schuljahr die Mängel der jetzigen technischen Vernetzung beseitigt und neben dem Präsenzunterricht auch regulärer Unterricht von zu Hause aus relativ unproblematisch erteilt werden kann.
  13. Wir haben in der Schulleitung deshalb bereits jetzt mit den Corona-Planungen für das nächste Schuljahr begonnen. Schwerpunkt der organisatorischen Überlegungen der Schulleitung wird zunächst der jahrgangsübergreifende Unterricht (2. Fremdsprache, Religion/ Werte und Normen, u. a.) sein. Hierzu erwarte ich allerdings durchaus zeitverzögert noch sinnvolle Ausnahmeregelungsvorgaben des Kultusministeriums, denn die zweiten Fremdsprachen und Religion/WuN können nicht ewig im Homeoffice unterrichtet werden.
    Auch werde ich die Unterrichtsverteilung für das nächste Schuljahr so fortschreiben, dass möglichst wenig Lehrerwechsel zwischen diesem und dem nächsten Schuljahr stattfinden werden.
  14. Schulfahrten: Bis zur Herausgabe eines Erlasses hierzu sollten Sie davon ausgehen, dass irgendwelche Schulfahrten im 1. Halbjahr 2020/21 noch nicht werden stattfinden können. Um zunächst einmal eine grobe Planungssicherheit zu erhalten, werden wir deshalb in der Schulleitung unter Berücksichtigung des Terminkalenders des 2. Halbjahres 2020/21 – es finden dann ja auch wieder die Abiturprüfungen statt – prüfen, für welche Schulfahrten terminliche Spielräume im 2. Halbjahr des nächsten Schuljahres bestehen und welche ggf. auf das darauffolgende Schuljahr verschoben werden oder ganz ausfallen sollten.

So, eigentlich habe ich noch weitere Informationen, die ich Ihnen mitteilen möchte. Diese erhalten Sie aber erst in meinem nächsten Schreiben.

Bleiben Sie gesund!

Ihr
Michael Kluge

Rede des Niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne zu TOP 20 a der Landtagssitzung am 13.05.2020 – „Welche Leitlinie verfolgt die Landesregierung bei der Schul- und Kita-Öffnung?“ (AUSZUG – PDF)


08. Mai 2020 – Organisations- und Hygieneplan Corona
08. Mai 2020 – Kurzfassung Organisations- und Hygieneplan Corona


Vorherige Elterninformationen:

08. Mai 2020 – Elterninformationen vom 08.05.2020
21. April 2020 – Elterninformationen vom 21.04.2020
17. April 2020 – Elterninformationen vom 17.04.2020
30. März 2020 – Elterninformationen vom 30.03.2020
26. März 2020 – Elterninformationen vom 26.03.2020
24. März 2020 – Elterninformationen vom 24.03.2020
14. März 2020 – Elterninformationen zum Schulausfall


(Photo by Thomas Kolnowski on Unsplash)

Elterninformationen vom 08.05.2020

Organisations- und Hygieneplan

Liebe Eltern,

in der Anlage übersende ich den ab sofort gültigen Organisations- und
Hygieneplan Corona und eine ausgearbeitete schülergerechte
Zusammenfassung der wichtigsten Regeln.
Bitte sprechen Sie den Plan und die Regeln, die Ihre Kinder noch als
Aufgabe zum Lernen von den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern
erhalten werden, mit Ihrem Kind durch. Eine entsprechende Bestätigung
werden wir in der Woche nach Wiederbeginn des Unterrichts von Ihnen
erbitten.
Ich werde Ihnen spätestens Anfang nächster Woche ein weiteres
Schreiben mit weiteren Informationen darüber zusenden, wie wir ab
übernächster Woche wieder mit dem Unterricht in unserer Schule starten
werden. Die Schülerinnen und Schüler der Q-Phase haben die wichtigsten
Informationen bereits von Herrn Marschall erhalten. Es gilt der
Vertretungsplan der Schule, den Sie und Ihre Kinder wie bisher über das
Internet einsehen können.
Schülerinnen und Schüler, die einer Risikogruppe angehören oder die mit
Angehörigen einer Risikogruppe in häuslicher Gemeinschaft leben,
können auf Wunsch der Erziehungsberechtigten (bei volljährigen
Schülerinnen und Schülern auf eigenen Wunsch) ins „Homeoffice“ gehen,
wobei die Schwere der bestehenden Erkrankung und eine eventuelle
Häufung von Risiken und das Vermögen, erforderliche Hygieneregeln
einzuhalten, eine wichtige Rolle spielen sollte. Das Vorlegen einer
ärztlichen Bescheinigung ist nicht erforderlich.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und verbleibe
mit herzlichen Grüßen

Michael Kluge

08. Mai 2020 – Organisations- und Hygieneplan Corona
08. Mai 2020 – Kurzfassung Organisations- und Hygieneplan Corona


Vorherige Elterninformationen:

21. April 2020 – Elterninformationen vom 21.04.2020
17. April 2020 – Elterninformationen vom 17.04.2020
30. März 2020 – Elterninformationen vom 30.03.2020
26. März 2020 – Elterninformationen vom 26.03.2020
24. März 2020 – Elterninformationen vom 24.03.2020
14. März 2020 – Elterninformationen zum Schulausfall


(Photo by Thomas Kolnowski on Unsplash)

Elterninformationen vom 21.04.2020

Liebe Eltern,

bis zum Ende dieses Schuljahres wird es einen regulären Schulbetrieb, so wie wir ihn alle kennen, nicht mehr geben.

Stattdessen werden sich Phasen

  • des „Lernens zu Hause“ und
  • des „Lernens in der Schule“

abwechseln, denn erst frühestens ab 11. Mai werden die ersten Schülerinnen und Schüler wieder mit dem Unterricht, dann aber in anderer Form, in der Schule beginnen.

Bis dahin sind es noch mindestens 3, für viele 4 oder 5 Wochen, in denen ausschließlich das „Lernen zu Hause“ stattfinden wird.

Die bereits abgeforderten Rückmeldungen Ihrer Kinder bzgl. der Aufgabenstellungen vor den Osterferien haben wir ausgewertet und berücksichtigen wir soweit es uns möglich ist.

Ich gehe nachfolgend nur auf das „Lernen zu Hause“ und auf einige Neuerungen bei der Leistungsbewertung ein, die nur für dieses Schuljahr gelten. Über die Grundsätze des veränderten „Lernens in der Schule“ werde ich Sie nächste Woche informieren. 

  1. Für Ihre Kinder besteht weiterhin Schulpflicht und damit die Verpflichtung, die gestellten Aufgaben in der von den Lehrkräften angegebenen Zeit zu bearbeiten.
  2. Die bestehenden Regelungen zur Krankmeldung gelten weiterhin, d. h. sollte Ihr Kind krank sein, melden Sie dieses wie üblich der Schule am 1. Tag telefonisch und senden uns dann nach Gesundung eine schriftliche Entschuldigung per Post (nicht per E-Mail) zu. Die Schule informiert danach die Klassenlehrer/innen.
  3. Ab morgen, Mittwoch, den 22.04.2020, beginnt das verbindliche “Lernen zu Hause”. Hierfür gelten am Gymnasium Anna-Sophianeum ab sofort folgende Regelungen:
  • Die Aufgaben werden nur über das IServ-Aufgabenmodul erstellt. Möglicherweise notwendige zusätzliche Dateien können von Ihrem Kind auch über das “Office-Modul” von IServ bearbeitet werden.
  • Bei Problemen sind Tutorials zu technischen Fragen auf der Homepage unter “Lernen zu Hause” zu finden. Zusätzlich haben Ihre Kinder die Links dazu schon am Dienstag per E-Mail erhalten.
  • Für die Bearbeitung der Aufgaben soll Ihr Kind in den Klassestufen 5-8 pro Tag maximal 3 Stunden, in den Klassenstufen 9-10 maximal vier Stunden und in Klasse 11 und der Q1-Phase maximal sechs Stunden benötigen. Ich habe die Fachlehrkräfte angewiesen, die Aufgabenstellungen dementsprechend anzupassen.
  • Die Erledigung der Aufgaben wird von den Lehrkräften kontrolliert. Die Lehrkräfte geben Ihrem Kind möglichst zeitnah eine Rückmeldung, sofern es keine Aufgaben mit Selbstkontrolle sind.
    Besonders unter diesen Bedingungen ist es nicht immer ganz einfach, die Gesamtbearbeitungszeit einzuschätzen. Wie immer benötigen manche Kinder wenig, manche etwas mehr Zeit. Durch die nachfolgenden Regelungen wollen wir aber versuchen, die Aufgabenstellung noch übersichtlicher und transparenter zu gestalten. Sollten Sie dennoch das Gefühl haben, dass der Umfang der gestellten Aufgaben unverhältnismäßig groß ist, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll möglichst gleich direkt an den Kollegen oder die Kollegin, der bzw. die die Aufgabe gestellt hat, oder an den Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin Ihrer Klasse.
    Es gilt der Stundenplan Ihres Kindes. Die Lehrkräfte werden pro Fach und pro Woche nur einmal Aufgaben in angemessenem Umfang stellen. Bei mehreren Doppelstunden (also in den Langzeitfächern) wird zum Stellen der Aufgabe der erste stundenplanmäßige Termin der Woche gewählt, wobei in dieser Woche Abweichungen möglich sind, da wir erst mitten in der Woche beginnen. Die Aufgaben werden dann zum nächsten entsprechenden Stundenplantermin gestellt.

    Beispiel:
    Deutsch gem. Stundenplan am Montag
    Die Aufgabenstellung erfolgt am Montagvormittag.
    Die Aufgaben sind bis zum nächsten Montagvormittag zu erledigen.

    Das bedeutet, dass pro Tag nicht mehr als drei Aufgaben gestellt werden, die von Ihrem Kind möglichst auch an diesem Tag bearbeitet und erledigt werden sollten.
    Die Aufgaben in den Langzeitfächern dürfen einen etwas größeren Umfang haben als in den Kurzzeitfächern, da in den Langzeitfächern nur einmal Aufgaben gestellt werden.
    Die Erstellung der Aufgaben soll die bei Ihren Kindern vorhandenen Materialien einbeziehen (Buch, Arbeitshefte). Da nicht alle Schülerinnen und Schüler über einen Drucker verfügen, darf bei eventuellen Arbeitsblättern nicht die Notwendigkeit eines Ausdrucks bestehen, sondern sie müssen digital bearbeitbar sein.
  • Jede Lehrkraft Ihres Kindes bietet an jedem Tag der Woche (Mo-Fr) Sprechzeiten telefonisch oder auf einem selbst gewählten und für die Ratsuchenden machbaren Weg (z.B. IServ-Videokonferenz-Modul, Skype) an. Möchten Sie oder Ihr Kind Kontakt zu einer Lehrkraft, haben Sie folgende Möglichkeit:
    a) Sie oder Ihr Kind mailen der Lehrkraft unter Angabe Ihrer Telefonnummer die Bitte um Rückruf.
    b) In dringenden Fällen rufen Sie oder Ihr Kind im Sekretariat der Schule an und bitten unter Angabe Ihrer Telefonnummer um schnellstmöglichen Rückruf der Lehrkraft.  
  • Ihr Kind informiert sich mindestens einmal am Tag auf IServ. Am Sonntagabend wird einmal zur Vorbereitung der neuen Woche auf IServ geschaut.
  • Ihr Kind wird einmal in der Woche telefonisch von einer Lehrkraft der Klasse telefonisch kontaktiert.
  1. Die Schulleitung erreichen Sie jederzeit auf gleichem Weg:
    kluge@anna-sophianeum.net
    hagelstein@anna-sophianeum.net
    marschall@anna-sophianeum.net
    hosse@anna-sophianeum.net
    domma@anna-sophianeum.net
    oder von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr über Tel. 05352-93724-0

Folgende neue Rahmenbedingungen für die Leistungsbewertung gelten ab sofort:

Auch wenn häusliche Lernaufgaben grundsätzlich nicht bewertet werden, so können von einer Schülerin bzw. einem Schüler im Rahmen des Lernens zu Hause erkennbar selbstständig erbrachte Leistungen auf deren bzw. dessen Wunsch hin benotet werden und in die Zeugnisnote einfließen.

Häusliche Lernaufgaben können Grundlage von Leistungsüber-prüfungen im Rahmen des späteren, dann noch eingeschränkten Schulbetriebes in den Wochen vor den Sommerferien sein. Das heißt, das beim häuslichen Lernen erworbene Wissen kann bei Wiederaufnahme des Unterrichts durch kurze Tests, Lernzielkontrollen oder mündliche Abfragen überprüft werden.

Auf weitere schriftliche Klassenarbeiten in den Jahrgängen 5-10 bis zum Ende des Schuljahres können die Lehrkräfte auf Grund von geringer Vorbereitungszeit verzichten. Kurze Tests, mündliche Abfragen – auch per Videokonferenz – und ähnliche Formate können zur Überprüfung des Lernstandes genutzt werden.

Leistungen in Fächern, die ausschließlich im zweiten Schulhalbjahr epochal zu erteilen sind, werden bewertet. Die erteilte Note erscheint auf dem Zeugnis. Sie wird aber nur dann für die Versetzung berücksichtigt, wenn sie zum Ausgleich schwacher Leistungen in anderen Fächern beitragen kann, also mindestens befriedigend oder besser ist. Die Noten der epochalen Fächer des 2. Halbjahres können also keinerlei Negativwirkung entfalten.

Besteht in den Versetzungskonferenzen die Möglichkeit, die Ausgleichsregelung anzuwenden, so wird sie angewendet.

In diesem Schuljahr haben alle Schülerinnen und Schüler, die im 5. bis 9. Jahrgang wegen mangelhafter Leistungen in zwei Fächern nicht versetzt werden, einen Anspruch auf eine Nachprüfung in einem Fach.

Für die gymnasiale Oberstufe (11. Jahrgang und Q1-Phase) gelten fast die gleichen Bedingungen, allerdings sind sie ausgeschärft. So gilt z. B.:

  • Falls kein Ergebnis einer Klausur im zweiten Schulhalbjahr für ein Fach vorliegt, muss mindestens eine Ersatzleistung erbracht werden.
  • Nur wenn die Anforderungen des häuslichen Arbeitens erfüllt werden, gilt auch die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht des entsprechenden Faches als erfüllt. Anderenfalls kann das Fach mit 00 Punkten (ungenügend) beurteilt werden.

Hierüber wird Herr Marschall die Schülerinnen und Schüler noch ausführlich informieren.

Mein Schulleitungsteam hat mich vor Schreiben dieses Briefes gebeten, nicht wieder so viele Seiten zu schreiben. Ich habe mich bemüht. Dennoch sind es vier Seiten geworden.

Ich wünsche Ihnen allen gutes Durchhaltevermögen verbunden mit der Bitte, dieses Schreiben mit Ihren Kindern durchzugehen.

Bleiben sie gesund!

Viele Grüße

Ihr

Michael Kluge


(Photo by Debby Hudson on Unsplash)

Elterninformationen vom 17.04.2020

Liebe Eltern,

Sie haben gestern sicherlich mit Spannung die Pressekonferenz des Kultusministers oder die folgenden Nachrichten und heutigen Presseberichte verfolgt.

Wir haben als Schule zeitgleich erste Handreichungen erhalten. Aus meiner Sicht ist aber damit zu rechnen, dass es in den nächsten Tagen weitere Ausführungsbestimmungen und Interpretationen bzw. Präzisierungen geben wird.

Eine große Herausforderung für den Schulträger und die Schule wird es jetzt sein, dafür zu sorgen, dass die Abstandsregeln und Hygienestandards beim Schulbusverkehr und in der Schule eingehalten werden.

Auch haben wir festgestellt, dass eine digitale Verbindung zu 4% unserer Schülerinnen und Schüler zurzeit noch mit sehr großen Schwierigkeiten verbunden ist: zu wenigen Schülerinnen und Schülern haben wir bisher sogar gar keinen Kontakt herstellen können. Zu einigen Schülerinnen und Schülern ist die digitale Verbindung nicht optimal.

Für alles gibt es aber schon erste Lösungsmöglichkeiten. Ich möchte Sie dennoch um Verständnis dafür bitten, dass es noch einige Tage für die Erarbeitung eines stimmigen Konzeptes brauchen wird.

Wir werden in der Schulleitung jetzt zunächst diejenigen Maßnahmen bearbeiten und festlegen, die für die nächsten zwei Wochen wichtig sind oder – unabhängig davon – jetzt schon zwingend eingeleitet werden müssen.

Dazu gehören die Weiterführung der Notfallbetreuung, die Vorbereitung der Anmeldungen der 5. Klassen, die Vorbereitung des digitalen Schnuppertages am 24. April und vor allem die Planung der Vorgaben für den „verpflichtenden Unterricht“ zu Hause.

  1. Der Plan für die Notfallbetreuung steht bereits und wird für die nächste Zeit verlässlich fortgeschrieben. Sollte hier die Politik noch Änderungen bzgl. der Zugangsberechtigung zur Notbetreuungsgruppe beschließen, werden wir diese sofort umsetzen. Bitte melden Sie Ihr Kind, falls es an der Notfallbetreuung teilnehmen soll, einen Tag vorher im Sekretariat an. Diese Notfallbetreuung wird bei uns bis zu den Sommerferien parallel auch zum dann nach und nach wieder einsetzenden Schulbetrieb angeboten. Sie können also sicher sein, dass wir Ihr Kind, sofern Sie es wünschen, hier in der Schule verlässlich betreuen werden, auch wenn die Klasse Ihres Kindes im Mai oder Juni an zwei oder drei Tagen in der Woche nicht in der Schule sondern zu Hause lernen muss.
  2. Die Vorbereitung der Anmeldungen für die künftigen 5. Klassen werden wir bis zum Wochenende abgeschlossen haben. Sämtliche Informationen stehen dann auf der Homepage.
    In diesem Zuge haben wir auch für Sie als Eltern der Kinder, die unsere Schule bereits besuchen, „nebenbei“ gleichzeitig FAQ´s, die wichtige Fragen des Schulalltags beantworten sollen, auf die Homepage unter “Service” eingestellt. Diese sollen in den nächsten Monaten noch nach und nach ergänzt werden. Falls Sie da noch Anregungen für uns haben, können Sie diese sehr gerne Frau Domma zumailen.
  3. Am nächsten Freitag hätte eigentlich unser Schnuppertag für die Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen stattfinden sollen. Wir haben uns jetzt entschieden, für die Viertklässler einen alternativen digitalen Schnuppertag am 24. April auf unserer Homepage durchzuführen, um möglichst vielen Kindern die Möglichkeit zu geben, wenigstens so einmal unsere Schule vorab ein ganz klein wenig kennenzulernen.
    Wenn Ihnen die Weiterverbreitung dieser Information an die Eltern der aktuellen Viertklässler irgendwie möglich ist, wäre ich Ihnen hierfür sehr dankbar.
  4. Der Kultusminister hat das “Lernen zu Hause” ohne Unterricht in der Schule ab 22. April nun für verbindlich erklärt. Wie die Umsetzung dieser Maßnahme auch unter den Gesichtspunkten der digitalen Erreichbarkeit erfolgen kann, wird in der Schulleitung zurzeit diskutiert. Ich gehe davon aus, dass ich Sie über die Ergebnisse am Dienstag informieren kann.
  5. Heute Vormittag habe ich eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Vorgaben für einen Hygieneplan und Vorschläge erarbeiten wird, wie die von der Politik aufgestellten Forderungen zur Umsetzung der Abstandsregelungen und Hygienevorgaben bei uns an der Schule umgesetzt werden können. Gleichzeitig bearbeitet die Schulleitung die Vorgaben des Ministeriums zur Umsetzung des allmählichen Wiederbeginns des Unterrichts in der Schule. Auch die Erarbeitung eines Plans für die weitere Vorgehensweise wird einige Zeit in Anspruch nehmen, zumal hier besonders auch die Flexibilität und Hilfestellung des Schulträgers gefordert sein wird. Nach erster Durchsicht der Unterlagen bin ich mir aber sicher, dass die Umsetzung gelingen wird.

Sobald wir grundsätzliche Entscheidungen für unsere weitere Vorgehensweise hierzu getroffen haben, werde ich Sie informieren. Ich gehe davon aus, dass dieses voraussichtlich am Dienstag möglich sein wird.

Kommen Sie gut in das Wochenende und bleiben Sie gesund!

Ihr

Michael Kluge


Lernen zu Hause: Leitfaden für Eltern, Schülerinnen und Schüler – Handreichung des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 17.04.2020


(Photo by Green Chameleon on Unsplash)

Elterninformationen vom 30.03.2020

Gymnasium Anna-Sophianeum
– Der Schulleiter –

Sehr geehrte Eltern,

heute ist der erste Ferientag der Osterferien, den wir uns alle noch vor vier Wochen sicherlich unter anderen Voraussetzungen herbeigewünscht hatten.

Unser aller Leben ist jetzt komplett auf den Kopf gestellt worden und wir wissen nicht, wie lange die getroffenen Maßnahmen noch erforderlich sein werden. Seit zwei Wochen gehen Ihre Kinder jetzt nicht mehr in die Schule, sondern wir als Schule versuchen, „zu Ihnen zu kommen“. Obwohl eine gewisse Grundordnung, so ungeordnet sie manches Mal noch erscheinen mag, gewährleistet ist, so fehlt uns allen doch das gemeinsame Erarbeiten an der Tafel, die Diskussionen, die Antworten auf spontane Fragen, die Partnerarbeit, die Hilfen des Sitznachbarn und sicherlich viele Ihrer Kinder vermissen besonders das Quatschmachen in der Pause, die Arbeitsgemeinschaften, (hoffentlich) sogar das Mittagessen in der Mensa u. v. m.

Wir sind – wie grundsätzlich jede Schule – eine Gemeinschaft, die abseits der Ferien nun Abstand halten muss und sich auf anderen, diesen Abstand beachtenden Wegen, verständigen muss. Als Europaschule wollen wir auch den europäischen Gedanken in unser Schulleben integrieren. Deshalb entstand in der Fachgruppe Musik die Idee, mit der Schulgemeinschaft Virtueller Flashmob: Mit Beethoven gemeinsam gegen Corona teilzunehmen. Das Ergebnis ist auf der Homepage zu sehen.

Jetzt haben nun erst einmal die Osterferien begonnen und die Feriennotbetreuung in unserer Schule steht Ihnen auch in der Ferienzeit weiterhin zur Verfügung. Bitte melden Sie Ihr Kind, falls erforderlich, jeweils einen Tag vorher im Sekretariat hierfür an. Das Sekretariat und auch die Schulleitung ist auch in den Ferien zu den auf der Homepage unter Service angegebenen Öffnungszeiten jederzeit für Sie erreichbar.

In der Anlage (PDF-Download) finden Sie einen Brief, den der schulpsychologische Dienst an mich mit der Bitte, ihn an Sie weiterzuleiten, übersandt hat. Es wäre schön, wenn Sie ihn sich ausdrucken und durchlesen würden.

Bitte beachten Sie, dass ISERV vor den Osterferien am 01. und 02. April wegen notwendiger Elektroarbeiten tagsüber vom Netz gehen muss. ISERV wird aber jedes Mal sofort danach wieder hochgefahren und soll jeweils abends ab ca. 18 Uhr wieder zur Verfügung stehen. Auch die telefonische Erreichbarkeit des Sekretariats wird an einem Tag von den Arbeiten betroffen sein (s. auch auf der Startseite unter “Aktuelles”.)

Was ist ansonsten in der Schule los?

Die Planungen für die Zeit nach Ostern gehen weiter, allerdings gehen wir mittlerweile davon aus, dass ein – dann wahrscheinlich noch eingeschränkter Unterricht – doch erst später wieder aufgenommen werden kann.

Die Schulleitung trifft sich mittlerweile regelmäßig in Skype-Konferenzen. Alle Lehrkräfte und Fachgruppen sind untereinander vernetzt und tauschen sich aus. Wir werden bei den aktuellen Planungen für das nächste Schuljahr 2020/21 bereits dieses „fehlende“ 2. Halbjahr so berücksichtigen, dass für Ihre Kinder keine zusätzlichen Nachteile entstehen.

Dieses gilt besonders auch für unsere dann neu zu uns kommenden Schülerinnen und Schülern des künftigen 5. Jahrgangs. Hier werden wir – in enger Zusammenarbeit mit den Grundschulen – unsere Arbeitspläne in den Fächern dort wo es notwendig sein wird, so verändern und den Gegebenheiten anpassen, dass der Übergang von der Grundschule zum Gymnasium trotz dieser Krise unproblematisch erfolgen kann.

Da der Landkreis Helmstedt die Anmeldefristen für den 5. Jahrgang leider sehr weit nach vorne für Mitte Mai festgelegt hat, wird es wahrscheinlich nicht möglich werden, den Schnuppertrag und Informationsabend für die Eltern der künftigen 5. Klassen noch durchzuführen. Wir arbeiten derzeit daran, sämtliche notwendige Informationen stattdessen auf der Homepage bereitzustellen.

Gleiches gilt auch für die Informationen für die Eltern und Schülerinnen und Schüler unserer aktuellen 5. Klassen zur Wahl der 2. Fremdsprache (SN, FR, LA). Wir werden Sie rechtzeitig informieren, sobald die Informationen der Fachgruppen auf unserer Homepage für Sie zur Verfügung stehen.

Nach Ostern will die Politik ihre weiteren Entscheidungen verkünden, dann wissen wir alle etwas mehr.

Ich wünsche Ihnen trotz allem im Kreise Ihrer Familie ein schönes Osterfest.

Bleiben Sie gesund!

Ihr

Michael Kluge

Virtueller Flashmob: Mit Beethoven gemeinsam gegen Corona

„Deine Zauber binden wieder, was die Mode streng geteilt“ (F. Schiller)

Eine Schule ist ein Ort, an dem – so werden viele vielleicht sofort sagen – Kinder etwas lernen. Dieser Ort ist allerdings seit zwei Wochen aufgrund der aktuellen Gefährdungslage geschlossen. Die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer treten virtuell miteinander in Kontakt und so wird versucht, ein wenig Normalität zu wahren. In dieser Zeit, in der möglichst viele Kontakte vermieden werden, zeigt sich aber ein wichtiger Bestandteil von Schule: Die Schulgemeinschaft, die entsteht, wenn Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Großteil der Woche miteinander verbringen.

Dass diese Schulgemeinschaft auch in schwierigen Zeiten funktioniert, zeigten viele Kinder und Lehrkräfte unserer. Sie folgten dem Aufruf der Fachgruppe Musik, sich am wöchentlichen Flashmob zu beteiligen, bei dem am Sonntag um 18 Uhr die „Ode an die Freude“ (Text: Friedrich Schiller) aus der Sinfonie Nr. 9 von Ludwig van Beethoven auf Balkonen, Terrassen oder einfach auf der Straße gesungen wird. Da aber Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer weit über den Landkreis und die angrenzenden Gebiete verstreut leben, geschah auch das auf virtuellem Weg. Wer teilnehmen wollte, hörte sich ein Hörbeispiel an und sang es nach oder druckte sich die Noten aus, griff zum Instrument und spielte seine Stimme. Die dabei entstandenen Videobeiträge wurden zu einer Collage zusammengefügt, wodurch das gemeinsame Musizieren trotz geschlossener Schule möglich wurde.

Das Ziel der Aktion: In Zeiten wie diesen alleine zu Hause zu sein und doch verbunden mit der Schulgemeinschaft einen gemeinsamen Gedanken zu haben, ein gemeinsames Ziel zu verfolgen und sich gegenseitig Kraft und Zuversicht zu spenden. In dieser Handlung zeigt sich ein bedeutender Bestandteil des Begriffs Schule: Schule formt und ist eine Gemeinschaft, in der Menschen, so unterschiedlich sie auch sein mögen, gemeinsame Ziele verfolgen und füreinander einstehen.

In diesem Sinne wünscht Ihnen die Schulgemeinschaft des Gymnasium Anna-Sophianeum viel Kraft. Lassen Sie sich von den Worten Friedrich Schillers und der Musik Ludwig van Beethovens leiten. Wir freuen uns auf ein hoffentlich baldiges Wiedersehen am Gymnasium Anna-Sophianeum.

Elterninformationen vom 26.03.2020

Gymnasium Anna-Sophianeum
– Der Schulleiter –

Schöningen, den 26.März 2020

Sehr geehrte Eltern,

der Niedersächsische Kultusminister hat gestern im Landtag zu den Auswirkungen des Corona-Virus auf die niedersächsischen Schulen Stellung genommen. Die für unsere Schulform Gymnasium relevanten Aussagen möchte ich Ihnen hiermit weitergeben, da sich viele von Ihnen und sicherlich auch Ihre Kinder hierüber bereits Gedanken gemacht haben oder machen.

Mit herzlichen Grüßen
und – halten sie Abstand und bleiben Sie bitte gesund –

Ihr
Michael Kluge
————————————————————————————————————————————–

Auszüge aus der Rede des Niedersächsischen Kultusministers vor dem Landtag am 25. März 2020:

„Die Corona-Virus-Pandemie stellt unsere gesamte Gesellschaft – weltweit, deutschlandweit und niedersachsenweit – vor enorme, noch nie da gewesene Herausforderungen bei der Bekämpfung einer hoch ansteckenden Krankheit. Hierfür bedarf es zahlreicher Maßnahmen, die zwar weitreichend und einschneidend sind, auf der anderen Seite aber eben auch notwendig. Höchste Priorität hat dabei der Gesundheitsschutz der Bevölkerung.

[…]

Ziel der Schul- und Kitaschließungen ist und bleibt die Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus sowie der Gesundheitsschutz der Kinder, ihrer Eltern, Geschwister und Großeltern. Der massive Anstieg der Neuinfektionen zeigt die Notwendigkeit dieser Maßnahme.

Alle Schulleitungen, Lehrkräfte und anderen Fachkräfte in Schule, Kita-Fachkräfte und Tagespflegepersonen haben hier sehr schnell und sehr professionell reagiert. Dafür danke ich allen herzlich!

Ausgenommen von diesen Maßnahmen ist die Notbetreuung in kleinen Gruppen in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege sowie an den Schulen in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 8.

[…]

In der aktuellen Situation sind gesamtgesellschaftliche Solidarität und Zusammenhalt gefragt. Die gegenseitige Unterstützung ist so wichtig wie nie zuvor.

[…]

Darüber hinaus wird niemand in dieser Situation in Bezug auf seine schulische Zukunft allein gelassen oder soll daraus einen Nachteil erleiden.

Die Notenvergabe wird sichergestellt, ebenso auch die Abschlüsse des Sekundarbereichs I und das Abitur.

Dies vorangeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:

[…]

2. Welche Planungen hat die Landesregierung hinsichtlich … , der Notengebung und der Möglichkeit des digitalen Unterrichts für den Fall, dass die Schulschließungen über das Ende der Osterferien hinaus notwendig sind?

[…]

Notengebung

In dem derzeitigen Zeitfenster der Schulschließung werden zuhause erbrachte Schülerleistungen grundsätzlich nicht bewertet.

Für die Bewertung des zweiten Schulhalbjahres bei Ganzjahresfächern und epochal erteilten Fächern ist eine zweiwöchige Schulschließung unproblematisch. Auch wenn die Schulen länger geschlossen bleiben müssen, z. B. bis Ende Mai, ergibt sich aus den sieben Wochen seit dem Beginn des zweiten Schulhalbjahres und den dann noch möglichen 6 Unterrichtswochen ein bewertbarer Zeitraum.

Falls die Schulen bis zum Ende des Schuljahres geschlossen werden müssen, bilden bei Ganzjahresfächern die Noten des ersten Schulhalbjahres sowie die Bewertung der sieben Wochen im 2. Schulhalbjahr bis zum Zeitpunkt der Schulschließungen am 13.3.2020 die Grundlage zur Ermittlung der Zeugnisnoten.

Leistungen in Fächern, die ausschließlich im zweiten Schulhalbjahr epochal erteilt werden, werden bewertet. Sie werden nur dann berücksichtigt, wenn sie zum Ausgleich schwacher Leistungen in anderen Fächern bzw. zur Verbesserung des Notendurchschnitts sowohl bei Versetzungen als auch bei Abschlüssen beitragen können.

Möglichkeiten des digitalen Unterrichts

Grundsätzlich sind die Möglichkeiten, ausschließlich digital zu unterrichten begrenzt, da der Unterricht interaktiv zwischen Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern stattfindet und Lehren und Lernen immer auch Beziehungsarbeit darstellt. Dies ist umso wichtiger, je jünger die Schülerinnen und Schüler sind.

Es wird aber, insbesondere für den Fall, dass die Schulen über die Osterferien hinaus geschlossen bleiben, notwendig sein, den Schülerinnen und Schülern altersgerechte Lernangebote auch digital zur Verfügung zu stellen und sie beim häuslichen Lernen bestmöglich durch die Lehrkräfte zu unterstützen.

[…]

Abseits davon müssen wir jedoch auch die Situation berücksichtigen, in denen sich Schülerinnen und Schüler nach dann wochenlangen Schulschließungen und Kontaktsperren befinden. Ein normaler Unterricht vom ersten Tage an, wird sicherlich nicht möglich und nicht angemessen sein.

3. Welche Planungen hat die Landesregierung hinsichtlich der Betreuung der Kinder und Jugendlichen für den Fall, dass die Kita- und Schulschließungen über das Ende der Osterferien hinaus notwendig sind und viele Eltern einen Großteil des Urlaubs schon aufgebraucht haben werden?

Wir werden zum Ende der Osterferien eine neue Bewertung der Lage vornehmen. Wie wir alle wissen, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden, wie sich die Ausbreitung des Corona-Virus in den nächsten drei Wochen entwickeln wird. Sie können sich aber sicher sein, dass wir derzeit alle Szenarien prüfen und für alle Szenarien auch Lösungen vorbereiten. In der vergangenen Woche hat sich bereits gezeigt, dass viele Arbeitgeber flexibel reagieren und Eltern z. B. im Homeoffice arbeiten. Die Auswertung der letzten Woche hat gezeigt, dass derzeit richtigerweise nur wenige Kinder die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Viele Arbeitgeber versuchen, die Anzahl ihrer Beschäftigten auf ein Minimum zu reduzieren und tragen damit dazu bei, dass sich die Verbreitung des Corona-Virus verlangsamt. Wir setzen daher zum einen darauf, dass flexible Lösungen auch weiterhin Bestand haben werden. Zum anderen wissen wir aber auch um unsere Verantwortung und werden die Notbetreuung ggf. dann auch nach den Osterferien der Situation angepasst weiter anbieten.

Wir sind uns der schwierigen Situation, in der sich Erziehungsberechtigte befinden, sehr bewusst, müssen aber den Spagat zwischen Notbetreuung auf der einen Seite und möglichst kleinen Gruppen auf der anderen Seite hinbekommen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“

Elterninformationen vom 24.03.2020

Gymnasium Anna-Sophianeum
– Der Schulleiter –

Sehr geehrte Eltern,

seit der Anordnung der Schulschließung ist nun schon mehr als eine Woche vergangen und in dieser Zeit ist viel passiert. Ich möchte Ihnen mit diesem Schreiben einen Überblick über die aktuelle Lage an unserer Schule geben und einen Ausblick auf die nächsten Monate.

Wir alle befinden uns in einer noch nie da gewesenen Herausforderung bei der Bekämpfung einer Krankheit. Dafür bedarf es zahlreicher Maßnahmen. Eine von diesen ist die Maßnahme der Schulschließung, die nur erfolgreich sein wird, wenn sich alle Menschen, alt wie jung, an die beschlossenen Einschränkungen halten.

Ich schreibe dies, weil es leider auch Hinweise gibt – glücklicherweise bisher nicht von unserer Schule -, dass ältere Schülerinnen und Schüler jetzt Nebenjobs annehmen, ihre Nebenjobs ausdehnen oder in den Vormittag verlagern. Damit konterkarieren sie nicht nur die getroffenen Schutzmaß-nahmen, durch die die Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus durch den Wegfall vieler Kontakte von Menschen in der Schule und anderswo erreicht werden soll, sondern sie vergrößern damit sogar insbesondere das Gesundheitsrisiko gegenüber der eigenen Familie. Sie schaden durch diese Ignoranz und Rücksichtslosigkeit nicht nur der Gesundheit Ihrer Kinder, von Ihnen, der Geschwister und Großeltern, sondern nehmen auch die Ansteckung ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler in Kauf, mit denen – so hoffen wir – sie bald wieder zusammen lernen können.

Die massiven Steigerungen der Neuinfektionen zeigen die Notwendigkeit der durch die Bundesregierung und das Land verhängten Maßnahmen. Ihre Kinder und alle Jugendlichen sollen deshalb zuhause sein und bleiben und auch Kontakte Ihrer Kinder mit deren Freundinnen und Freunden u. a. sollen zurzeit unterbleiben.

Das Ende dieser Situation ist aus meiner Sicht leider noch nicht absehbar. Die Schulschließungen wurden von der Landesregierung bisher bis zum Freitag, den 17.04.2020 angeordnet und gleichzeitig landesweit allen Schulen in Niedersachsen die Erteilung von Unterricht untersagt. Ich persönlich glaube aber nicht, dass die Wiederaufnahme des Unterrichts bereits zum 20. April erfolgen wird.

Wir haben deshalb in der ersten Woche nach der Schulschließung folgende Maßnahmen getroffen:

Einrichtung einer Notbetreuung

Wie alle anderen Schulen auch haben wir am Gymnasium Anna-Sophianeum eine Notbetreuung für kleine Gruppen eingerichtet. Mit Bekanntmachung vom 22.03.2020 hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung verfügt, dass diese Notbetreuung weiterhin durchgeführt werden darf und soll. Auch die Begleitung und das Abholen von Kindern im Rahmen der Notbetreuung sind weiterhin zulässig.

Die Notbetreuung dient dazu, ihre Kinder aufzunehmen, wenn Sie in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind.

Hierzu gehören insbesondere

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, im medizinischen Bereich und im pflegerischen Bereich,
  • Beschäftigte im Bereich der Polizei, der Rettungsdienste, des Katastrophenschutzes und der Feuerwehr,
  • Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbarer Bereiche.
  • Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen.
  • besondere Härtefälle (etwa bei drohender Kündigung oder bei einem erheblichen Verdienstausfall).

Zum Nachweis der Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen reicht zunächst eine von Ihnen unterschriebene entsprechende Erklärung aus, die Sie bitte Ihrem Kind einfach mitgeben.

Ab sofort können auch Kinder aufgenommen werden, wenn allein eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter zu einer der o. a. Berufsgruppen zu rechnen ist.

Diese Notbetreuung kann am Gymnasium Anna-Sophianeum werktags von 07.45 Uhr bis 13.00 Uhr in Anspruch genommen werden, nach vorheriger Absprache auch nachmittags bis 15.30 Uhr und auch in den Osterferien.

Ich möchte Sie bitten, spätestens einen Tag vorher bei uns im Sekretariat anzurufen, wenn Sie eine Notbetreuung in Anspruch nehmen wollen.

Die Schülerbeförderung zur Schule soll weiterhin stattfinden. Da die KVG aber auf Feriendienstplan umgestellt hat, werden – wenn Ihre Kinder die Schule deshalb nicht erreichen können – vom Schulträger Taxis eingesetzt, die Ihr Kind zur Schule bringen und wieder abholen. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall direkt mit dem Landkreis Helmstedt in Verbindung. Sie können sich aber auch gerne zunächst an unser Sekretariat wenden, das dann die Verbindung zum Schulträger herstellen wird.

Bitte denken Sie auch daran, dass die Notfallbetreuung grundsätzlich kein Mittagessen vorsieht und auch unsere Cafeteria geschlossen ist und geben Sie Ihrem Kind immer ausreichendes Frühstück und zu trinken mit.

Bisher wurde diese Betreuung nicht in Anspruch genommen. Sie wird von uns aber weiterhin angeboten.

Was ist seit der Schulschließung am 16. März sonst noch an unserer Schule passiert?

Überarbeitung der Arbeitspläne in jedem Fach mit Schwerpunktsetzung und Sicherstellung des Unterrichts bis zum Schuljahresende

Alle Fachgruppen überarbeiten zurzeit die aktuellen Lernpläne ihrer Fächer für dieses Schulhalbjahr unter der Vorgabe, dass für den Unterricht

a) vier,
b) sechs oder
c) acht Wochen

weniger Zeit zur Verfügung stehen, so dass, sollte die Schulschließung noch in diesem Halbjahr beendet werden, für den Rest des Schulhalbjahres der Unterrichtsstoff je nach dann noch zur Verfügung stehender Zeit innerhalb der Klassen und Fächer bereits einheitlich abgesprochen ist und unter deutlicher Schwerpunktsetzung so unterrichtet werden kann, dass Ihre Kinder zum Schuljahresende die in jedem Fach wichtigsten Lerninhalte noch vermittelt bekommen.

Überarbeitung der Arbeitspläne der Fachwerkstätten

Wie Sie wissen, können Ihre Kinder in unseren Fachwerkstätten selbstständig am Nachmittag unter Anleitung von Fachkolleginnen und Fachkollegen Unterrichtsinhalte nacharbeiten. Die Fachwerkstätten bieten Ihren Kindern dabei die Möglichkeit, freiwillig bei individuellen Leistungsdefiziten an diesen zu arbeiten und diese zu beheben. Während der Schulschließungen überarbeiten und optimieren die Lehrkräfte der Fachgruppen Mathematik, Deutsch, Spanisch, Französisch, Latein und Englisch die Arbeitspläne für die Fachwerkstätten und bringen sie auf den neuesten Stand.

Unterricht – Lernen zu Hause

Der Unterricht findet zurzeit nicht statt, lernen zu Hause ist aber nicht verboten. Neuen Unterrichtsstoff dürfen wir in der Zeit der Schulschließung nach Weisung des Kultusministeriums bisher noch nicht vermitteln. Die zu Hause bearbeiteten Aufgaben dienen allein zur Festigung des bisher vermittelten Unterrichtsstoffes durch Wiederholen und Üben. Auch wenn es sicherlich nicht immer einfach ist, so bietet sich durch die im Augenblick zur Verfügung stehende Zeit Ihren Kindern die einmalige Möglichkeit, bereits behandelten Unterrichtsstoff zu festigen und/oder nachzulernen und so eine gute Grundlage für die Fortführung des künftigen Unterrichts zu legen.

Über das Aufgabenmodul unter ISERV geben alle Lehrkräfte Ihren Kindern seit vergangener Woche Aufgaben zur Bearbeitung, in Form von Wochenplanarbeit oder auch mehrmals in der Woche. Gleichzeitig stehen sie auch für Fragen über dieses Modul oder über eMail unter ISERV zur Verfügung. In den jahrgangsübergreifenden Gruppen und einigen Kurzzeitfächern wurden die Aufgaben aus organisatorischen Gründen und in Teilen zugunsten der Langzeitfächer ein wenig später eingestellt. Mittlerweile erhalten ihre Kinder aber von allen Lehrkräften Aufgaben zum Üben und Wiederholen.

Der Umfang und auch die Zeit, die Ihre Kinder für die Anfertigung dieser Aufgaben benötigen, erscheint Ihnen sicherlich in manchen Fällen ein wenig hoch. Hier wird auch von uns aus noch ein gewisser Abstimmungsbedarf erforderlich sein. Allerdings haben Ihre Kinder jetzt auch wesentlich mehr Zeit für die Anfertigung zur Verfügung. Die Art der Aufgabenstellung wird sich in nächster Zeit sicherlich auch wandeln: So kann z. B. das gemeinsame Ansehen eines YouTube-Videos, auf das meine Kolleginnen und Kollegen Ihre Kinder hinweisen, genauso eine Aufgabe zur Wiederholung sein wie im Sport das Ausführen von bestimmten Übungen im Wohnzimmer.   

In Kürze werden alle Fachlehrerinnen und Fachlehrer Ihrer Kinder unter ISERV auch über den ISERV-Messenger direkt ansprechbar sein.

Sicherstellung einer gesicherten Kommunikation

Das Wichtigste in der nächsten Zeit wird die Sicherstellung einer gesicherten Kommunikationsstruktur sein. Wir arbeiten deshalb zurzeit an einer weiteren Optimierung und suchen nach organisatorischen Möglichkeiten, das Schulnetz vor der schon manchmal bemerkbaren Überlastung zu schützen.

Fragebogen

Die besondere Schwierigkeit, die ganze Schule innerhalb kürzester Zeit auf „HomeSchulOffice“ umzustellen, ist auch von den zu Hause zur Verfügung stehenden Kommunikationsgeräten abhängig. Um hier besser auf Ihre Kinder eingehen zu können, senden wir Ihren Kindern heute über das Aufgabenmodul einen Fragebogen zu, den Sie oder Ihre Kinder uns bitte kurzfristig ausgefüllt zurücksenden. Die Ergebnisse werden wir dann zur Optimierung unserer Kommunikation mit Ihren Kindern auswerten.

Planung von ausgefallenen Klassenarbeiten und Klausuren

Nur weil ich hiernach immer wieder gefragt werde, nehme ich die nächsten beiden Absätze in mein Schreiben an Sie mit auf, denn wir haben nach Wiederbeginn des Unterrichts sicherlich wichtigere Fragen zu klären, als die Frage nach der Zahl der noch zu schreibenden Klassenarbeiten. Wichtig wird vor allem sein, wie wir die Nachteile für Ihre Kinder, die durch die Schulschließungen entstanden sind, minimieren können.

Für Klassenarbeiten und Klausuren, die direkt vor der Schulschließung angesetzt und nachher nicht mehr geschrieben werden konnten, werden zu gegebener Zeit sicherlich neue Termine gefunden werden müssen. Hier haben Ihre Kinder nun während der Schulschließung die Möglichkeit, sich hierauf intensiv vorzubereiten, den Lehrkräften unter ISERV Fragen zu stellen und den dort geforderten Unterrichtsstoff ausgiebig zu wiederholen. Sie können aber gewiss sein, dass wir diese ausgefallenen Klassenarbeiten unter den oben angesprochenen Voraussetzungen nicht sofort nach Wiederbeginn des Unterrichts schreiben werden.

Für die ggf. noch zu schreibenden übrigen Klassenarbeits- und Klausurtermine werden die Termine ggf. neu angesetzt, wobei in jedem einzelnen Fall dann zu prüfen sein wird, ob der noch zu erteilende Unterricht es sinnvoll erscheinen lässt, innerhalb des dann ggf. noch zur Verfügung stehenden Zeitfensters bis zu den Sommerferien eine Klassenarbeit noch zu schreiben oder ob wir den Schwerpunkt auf andere Methoden legen müssen.

Vorrang muss dann vor allem haben, möglichst schnell wieder in das geregelte Unterrichts- und Schulleben hinein zu finden und auch die von den Fachgruppen ausgesuchten, für besonders wichtig erachteten Lerninhalte zu erarbeiten.

Ich bin mir aber auch sicher, dass das Kultusministerium für den Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Unterrichts Ausführungsbestimmungen erlassen wird, in denen die vielen der jetzt für Sie und Ihre Kinder aber auch für uns noch offenen Fragen beantwortet werden.

Nachholung der wegen der Schulschließung nicht unterrichteten Lerninhalte

Inwieweit und wann dann auch die Möglichkeit und auch die Notwendigkeit bestehen wird, die zwangsläufig erst einmal aus dem Lernplan herausgenommenen nicht unterrichteten Lerninhalte nachzuholen, bedarf der Klärung, wenn die Krise vorüber ist und die Unterrichtstätigkeit wieder normal aufgenommen werden konnte. Dies müssen zu gegebener Zeit die Fachgruppen zusammen mit der Schulleitung unter Berücksichtigung der Vorgaben des Ministeriums entscheiden.

Abgabefrist für die Facharbeiten der Q1

Die Abgabefrist für die Facharbeiten wurde ausdrücklich – auch vom Kultusministerium – nicht verlängert. Die Facharbeiten mussten gestern, am Montag, 23. März, im Sekretariat abgegeben werden oder können der Schule auch per Post zugesandt werden (Das Absendedatum 23. März ist ausreichend). Die Schülerinnen und Schüler wurden hierüber durch ihre betreuende Lehrkraft bereits informiert.

Klassenfahrten und Wandertage

Die bereits geplanten Klassen- und Kursfahrten haben wir abgesagt. Wir warten jetzt auf die vom Land Niedersachsen angedeuteten Stornierungskostenhilfen. Neue Fahrten für das nächste Schuljahr können und werden wir zwar planen, das Fahren wird dann aber ohnehin erst wieder möglich, wenn feststeht, dass das Kultusministerium kein neues Schulfahrtenverbot erlassen wird. Und dies wird erst dann sein, wenn die Epidemie erfolgreich bekämpft worden ist und für Ihre Kinder keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.

Zunächst sollten wir uns deshalb wegen der ungewissen Corona-Lage darauf einstellen, dass die bisher geplanten Fahrten wahrscheinlich nicht nachgeholt werden können. Alles weitere muss aber zu gegebener Zeit neu entschieden werden.

Känguru-Wettbewerb Mathematik

Dieser Wettbewerb wird zentral durch den gemeinnützigen Verein Mathematik­wettbewerb Känguru e.V., der seinen Sitz an der Humboldt-Universität zu Berlin hat, vorbereitet und ausgewertet. Durchgeführt wird der Wettbewerb dezentral an den Schulen. In der Regel findet der Känguru-Wettbewerb am 3. Donnerstag im März statt. Für diesen Wettbewerb haben sich sehr viele Schülerinnen und Schüler unserer Schule angemeldet. Der erste Wettbewerbstermin am 19. März konnte wegen der Schulschließung nicht mehr stattfinden. Um einen Ersatztermin festlegen zu können, müssen wir zunächst erst einmal wissen, wann der Unterricht in der Schule überhaupt wieder beginnt.

Sprechprüfungen, Betriebspraxistage 9. Jahrgang

Die Anfang Mai geplanten Sprechprüfungen für den 9. Jahrgang werden wir an das Schuljahresende verlegen, um in der bisher dafür geplanten Woche Zeit für Unterricht und ggf. nachzuholende Klassenarbeiten zu schaffen.

Ich gehe davon aus, dass die Betriebspraxistage, für die die Klassen des 9. Jahrgangs in der 20. KW angemeldet waren, abgesagt werden, denn für die aufnehmenden Betriebe wäre es aus meiner Sicht in der derzeitigen Lage und unter den dann bei ihnen vorliegenden Bedingungen nicht zumutbar, gleichzeitig auch noch unserer Schülerinnen und Schüler aufzunehmen.

Berufsorientierung: Profil-AC für 9. und 10. Jahrgang

Das Verfahren Kompetenzanalyse Profil-AC Niedersachsen wurde im Auftrag des Niedersächsischen Kultusministeriums entwickelt. Mit dem Verfahren werden individuelle überfachliche und berufsbezogene Kompetenzen sowie berufliche Interessen von Schülerinnen und Schülern erfasst. Dem 9. und 10. Jahrgang hat Frau Sacha kurzfristig alle PC-Module des Profil-AC´s zur Bearbeitung angeboten, nämlich zwei Planspiele, einen IT-Test, einen kognitiven Kompetenz-Test, einen Test zur Selbsteinschätzung, beide berufsbezogenen Tests und den Studien- und Berufsinteressentest. Pro Modul werden zumeist rund 45 Minuten für die Bearbeitung benötigt.

Diese Tests sind nur nach Anmeldung und nur mit Einverständnis der Eltern bearbeitbar. Bis zum Anmeldeschluss haben sich hierzu immerhin 61 Schülerinnen und Schüler, vorwiegend aus dem 9. Jahrgang angemeldet. Die Gruppe und Passwörter wurden danach generiert und den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellt. Frau Sacha wird für diese Schülergruppe noch einen Chatbereich für Fragen einrichten.

Projektwoche

Ob die für die vorletzte Schulwoche geplante Projektwoche stattfinden wird bzw. kann, vermag ich derzeit noch nicht einzuschätzen.

Versetzungskonferenzen

Völlig unabhängig von der Projektwoche werde ich die Zeugniskonferenzen, die bislang für den 1. und 2. Juli geplant sind, in die 28. KW verlegen, um so mehr Zeit für Unterricht zu gewinnen.

Erreichbarkeit

Unser Sekretariat ist während der Schulschließung und auch in den Osterferien täglich von 07.30 Uhr bis 14.00 Uhr besetzt. Über das Sekretariat erreichen Sie auch jederzeit ein Mitglied der Schulleitung. Unsere eMail-Adresse lautet gymnasium.anna-sophianeum@t-online.de, unsere Telefon-nummer 05352-937240.

Ich hoffe, dass die verhängten Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung greifen und sich die Verbreitung des Virus damit eindämmen lässt. Bis zur Wiedereröffnung der Schulen wird aber noch eine Zeit vergehen, so dass wir den Aufgabenaustausch und das Wiederholen noch weiter verändern und professionalisieren werden müssen.

Vielleicht verändert das Kultusministerium nach den Osterferien ja auch seine Aussage zum nur freiwilligen Lernen zu Hause, so dass die weiterhin bestehende Schulpflicht einen in der Epidemiezeit stärker in die Pflicht nehmenden Charakter erhält. Wir als Lehrkräfte würden uns das jedenfalls wünschen.

Sollten Sie Fragen haben, scheuen Sie nicht, uns anzurufen.

Mit herzlichen Grüßen
und – halten sie Abstand und bleiben Sie bitte gesund –

Ihr
Michael Kluge

Elterninformationen zum Schulausfall vom 14.03.2020

Die KVG hat leider zu schnell auf Ferienplan umgestellt. Eltern, deren Kinder gemäß der bekannt gegebenen (unten stehenden) Vorgaben notbetreut werden müssen und Probleme beim Schülertransport haben, melden sich bitte umgehend (heute vormittag) telefonisch im Sekretariat (05352-937240, erreichbar 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr).


Gymnasium Anna-Sophianeum
– Der Schulleiter –

Sehr geehrte Eltern,

gestatten sie mir, Ihnen eine erste Information über die aktuelle Lage zu geben, die die Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus ausgelöst haben.

Nach aktueller Bewertung der durch das Corona-Virus bedingten Infektionslage durch die zuständigen Stellen in Niedersachsen wurde

ab Montag, den 16.03.2020 bis zum 18.04.2020

landesweit allen Schulen in Niedersachsen die Erteilung von Unterricht untersagt.

Es handelt sich dabei um eine Schutzmaßnahme nach § 28 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Die Schließung erfolgt aufgrund einer Weisung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

Für Sie bedeutet dies, dass ab dem 16.03.2020 (einschließlich) der Unterrichtsbetrieb in Lerngruppen oder im Klassenverband für Ihre Kinder in den Räumlichkeiten der Schulen bzw. in anderen alternativen Örtlichkeiten (z.B. Sporthallen, Schwimmhallen, außerschulischen Lernorten) einschließlich des Ganztagsbetriebes nicht mehr stattfindet und ersatzlos ausfällt. Schülerinnen und Schüler dürfen nicht mehr beschult werden.

Diese Maßnahme erfolgt, um die Möglichkeit der gegenseitigen Ansteckung mit dem Corona-Virus möglichst zu unterbinden.

Ausgenommen von der Unterrichtsuntersagung ist eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 8 in besonders benannten Ausnahmefällen. Diese beschränkt sich auf die Zeit 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr.

Die Notbetreuung dient nur dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
  • Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
  • Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Ausgenommen von dieser Verfügung ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen (etwa drohende Kündigung oder Verdienstausfall).

Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir Sie zunächst bitten müssen, die Zugehörigkeit beider Ehe- bzw. Lebenspartner zu diesen oben genannten Gruppen bzw. einen evtl. Härtefall glaubhaft zu machen, falls wir Ihre Kinder ab Montag notbetreuen sollen. Hierzu reicht zunächst eine von beiden Partnern unterschriebene entsprechende Erklärung, die Sie bitte Ihrem Kind mitgeben.

Die Osterferien finden wie geplant statt. In den Osterferien wird von uns keine Notbetreuung gewährleistet.

Die Schule wurde weiter angewiesen, alle Schulfahrten und ähnliche Schulveranstaltungen bis Ende des Schuljahres abzusagen; dazu zählen auch Schüleraustauschfahrten und Schullandheimaufenthalte. Dies gilt auch für unterrichtsbedingte Fahrten zu außerschulischen Lernorten. Da zum derzeitigen Zeitpunkt nicht klar ist, wann überhaupt wieder Fahrten durchgeführt werden können – dies könnte ja auch erst 2021 wieder sein -, können wir unseren Vertragspartnern derzeit keinen seriösen Zeitraum für eine Verschiebung der Fahrt nennen. Bereits aus diesem Grund wird wahrscheinlich eine mögliche Gutschrift oder Verschiebung scheitern. Meine Kolleginnen und Kollegen werden deshalb gegenüber unserem Vertragspartner auf den Abzug bzw. die Rückzahlung ersparter Aufwendungen hinwirken.

Evtl. bestehende Ansprüche gegen eine Reiserücktrittsversicherung müssen geltend gemacht werden.

Hinsichtlich möglicher Storno- oder Regressforderungen sind dem Kultusministerium die Problemstellungen bewusst, hierzu finden derzeit Prüfungen statt. Ich gehe davon aus, dass das Land Niedersachsen dafür sorgen wird, dass Ihnen als Eltern kein Nachteil durch die vom Land Niedersachsen veranlassten Absagen entstehen werden.

Über den o.a. zeitlichen Rahmen von 13 Uhr hinaus kann auch eine Notbetreuung stattfinden. Unser Ganztagsbereich ist dazu einsatzbereit und besetzt.

Wir werden am Montag innerhalb des Kollegiums die Auswirkungen und Konsequenzen, die diese Entscheidung der Landesregierung, die aus meiner Sicht aber richtig ist, für Ihre Kinder mit sich bringt, diskutieren.

Fest steht, dass Ihren Kindern keinerlei Nachteile hierdurch entstehen sollen. Über die Ergebnisse unserer Beratungen und über die weitere Entwicklung werde ich Ihnen berichten, sobald abschließende Entscheidungen getroffen wurden oder mir weitere Informationen der Landesregierung vorliegen. Wichtige Informationen werden wir auch auf unserer Homepage veröffentlichen.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diese Informationen an andere Eltern Ihrer Klasse bzw. Ihres Jahrgangs weitergeben würden und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihr

Michael Kluge


Für Fragen von Eltern und Schulen stehen die Servicestellen der Niedersächsischen Landesschulbehörde unter den vier Hotlines der Regionalabteilungen sowie per Mail bereit:

Regionalabteilung Braunschweig

0531 484-3333

service-bs@nlschb.niedersachsen.de


Hinweis zum Informationsabend für Eltern der 4. Klassen: Ein neuer Termin für den Elternabend wird hier auf der Homepage bekanntgegeben, sobald er feststeht.