Liebe Eltern,
bis zum Ende dieses Schuljahres wird es einen regulären Schulbetrieb, so wie wir ihn alle kennen, nicht mehr geben.
Stattdessen werden sich Phasen
- des „Lernens zu Hause“ und
- des „Lernens in der Schule“
abwechseln, denn erst frühestens ab 11. Mai werden die ersten Schülerinnen und Schüler wieder mit dem Unterricht, dann aber in anderer Form, in der Schule beginnen.
Bis dahin sind es noch mindestens 3, für viele 4 oder 5 Wochen, in denen ausschließlich das „Lernen zu Hause“ stattfinden wird.
Die bereits abgeforderten Rückmeldungen Ihrer Kinder bzgl. der Aufgabenstellungen vor den Osterferien haben wir ausgewertet und berücksichtigen wir soweit es uns möglich ist.
Ich gehe nachfolgend nur auf das „Lernen zu Hause“ und auf einige Neuerungen bei der Leistungsbewertung ein, die nur für dieses Schuljahr gelten. Über die Grundsätze des veränderten „Lernens in der Schule“ werde ich Sie nächste Woche informieren.
- Für Ihre Kinder besteht weiterhin Schulpflicht und damit die Verpflichtung, die gestellten Aufgaben in der von den Lehrkräften angegebenen Zeit zu bearbeiten.
- Die bestehenden Regelungen zur Krankmeldung gelten weiterhin, d. h. sollte Ihr Kind krank sein, melden Sie dieses wie üblich der Schule am 1. Tag telefonisch und senden uns dann nach Gesundung eine schriftliche Entschuldigung per Post (nicht per E-Mail) zu. Die Schule informiert danach die Klassenlehrer/innen.
- Ab morgen, Mittwoch, den 22.04.2020, beginnt das verbindliche „Lernen zu Hause“. Hierfür gelten am Gymnasium Anna-Sophianeum ab sofort folgende Regelungen:
- Die Aufgaben werden nur über das IServ-Aufgabenmodul erstellt. Möglicherweise notwendige zusätzliche Dateien können von Ihrem Kind auch über das „Office-Modul“ von IServ bearbeitet werden.
- Bei Problemen sind Tutorials zu technischen Fragen auf der Homepage unter „Lernen zu Hause“ zu finden. Zusätzlich haben Ihre Kinder die Links dazu schon am Dienstag per E-Mail erhalten.
- Für die Bearbeitung der Aufgaben soll Ihr Kind in den Klassestufen 5-8 pro Tag maximal 3 Stunden, in den Klassenstufen 9-10 maximal vier Stunden und in Klasse 11 und der Q1-Phase maximal sechs Stunden benötigen. Ich habe die Fachlehrkräfte angewiesen, die Aufgabenstellungen dementsprechend anzupassen.
- Die Erledigung der Aufgaben wird von den Lehrkräften kontrolliert. Die Lehrkräfte geben Ihrem Kind möglichst zeitnah eine Rückmeldung, sofern es keine Aufgaben mit Selbstkontrolle sind.
Besonders unter diesen Bedingungen ist es nicht immer ganz einfach, die Gesamtbearbeitungszeit einzuschätzen. Wie immer benötigen manche Kinder wenig, manche etwas mehr Zeit. Durch die nachfolgenden Regelungen wollen wir aber versuchen, die Aufgabenstellung noch übersichtlicher und transparenter zu gestalten. Sollten Sie dennoch das Gefühl haben, dass der Umfang der gestellten Aufgaben unverhältnismäßig groß ist, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll möglichst gleich direkt an den Kollegen oder die Kollegin, der bzw. die die Aufgabe gestellt hat, oder an den Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin Ihrer Klasse.
Es gilt der Stundenplan Ihres Kindes. Die Lehrkräfte werden pro Fach und pro Woche nur einmal Aufgaben in angemessenem Umfang stellen. Bei mehreren Doppelstunden (also in den Langzeitfächern) wird zum Stellen der Aufgabe der erste stundenplanmäßige Termin der Woche gewählt, wobei in dieser Woche Abweichungen möglich sind, da wir erst mitten in der Woche beginnen. Die Aufgaben werden dann zum nächsten entsprechenden Stundenplantermin gestellt.
Beispiel:
Deutsch gem. Stundenplan am Montag
Die Aufgabenstellung erfolgt am Montagvormittag.
Die Aufgaben sind bis zum nächsten Montagvormittag zu erledigen.
Das bedeutet, dass pro Tag nicht mehr als drei Aufgaben gestellt werden, die von Ihrem Kind möglichst auch an diesem Tag bearbeitet und erledigt werden sollten.
Die Aufgaben in den Langzeitfächern dürfen einen etwas größeren Umfang haben als in den Kurzzeitfächern, da in den Langzeitfächern nur einmal Aufgaben gestellt werden.
Die Erstellung der Aufgaben soll die bei Ihren Kindern vorhandenen Materialien einbeziehen (Buch, Arbeitshefte). Da nicht alle Schülerinnen und Schüler über einen Drucker verfügen, darf bei eventuellen Arbeitsblättern nicht die Notwendigkeit eines Ausdrucks bestehen, sondern sie müssen digital bearbeitbar sein. - Jede Lehrkraft Ihres Kindes bietet an jedem Tag der Woche (Mo-Fr) Sprechzeiten telefonisch oder auf einem selbst gewählten und für die Ratsuchenden machbaren Weg (z.B. IServ-Videokonferenz-Modul, Skype) an. Möchten Sie oder Ihr Kind Kontakt zu einer Lehrkraft, haben Sie folgende Möglichkeit:
a) Sie oder Ihr Kind mailen der Lehrkraft unter Angabe Ihrer Telefonnummer die Bitte um Rückruf.
b) In dringenden Fällen rufen Sie oder Ihr Kind im Sekretariat der Schule an und bitten unter Angabe Ihrer Telefonnummer um schnellstmöglichen Rückruf der Lehrkraft. - Ihr Kind informiert sich mindestens einmal am Tag auf IServ. Am Sonntagabend wird einmal zur Vorbereitung der neuen Woche auf IServ geschaut.
- Ihr Kind wird einmal in der Woche telefonisch von einer Lehrkraft der Klasse telefonisch kontaktiert.
- Die Schulleitung erreichen Sie jederzeit auf gleichem Weg:
kluge@anna-sophianeum.net
hagelstein@anna-sophianeum.net
marschall@anna-sophianeum.net
hosse@anna-sophianeum.net
domma@anna-sophianeum.net
oder von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr über Tel. 05352-93724-0
Folgende neue Rahmenbedingungen für die Leistungsbewertung gelten ab sofort:
Auch wenn häusliche Lernaufgaben grundsätzlich nicht bewertet werden, so können von einer Schülerin bzw. einem Schüler im Rahmen des Lernens zu Hause erkennbar selbstständig erbrachte Leistungen auf deren bzw. dessen Wunsch hin benotet werden und in die Zeugnisnote einfließen.
Häusliche Lernaufgaben können Grundlage von Leistungsüber-prüfungen im Rahmen des späteren, dann noch eingeschränkten Schulbetriebes in den Wochen vor den Sommerferien sein. Das heißt, das beim häuslichen Lernen erworbene Wissen kann bei Wiederaufnahme des Unterrichts durch kurze Tests, Lernzielkontrollen oder mündliche Abfragen überprüft werden.
Auf weitere schriftliche Klassenarbeiten in den Jahrgängen 5-10 bis zum Ende des Schuljahres können die Lehrkräfte auf Grund von geringer Vorbereitungszeit verzichten. Kurze Tests, mündliche Abfragen – auch per Videokonferenz – und ähnliche Formate können zur Überprüfung des Lernstandes genutzt werden.
Leistungen in Fächern, die ausschließlich im zweiten Schulhalbjahr epochal zu erteilen sind, werden bewertet. Die erteilte Note erscheint auf dem Zeugnis. Sie wird aber nur dann für die Versetzung berücksichtigt, wenn sie zum Ausgleich schwacher Leistungen in anderen Fächern beitragen kann, also mindestens befriedigend oder besser ist. Die Noten der epochalen Fächer des 2. Halbjahres können also keinerlei Negativwirkung entfalten.
Besteht in den Versetzungskonferenzen die Möglichkeit, die Ausgleichsregelung anzuwenden, so wird sie angewendet.
In diesem Schuljahr haben alle Schülerinnen und Schüler, die im 5. bis 9. Jahrgang wegen mangelhafter Leistungen in zwei Fächern nicht versetzt werden, einen Anspruch auf eine Nachprüfung in einem Fach.
Für die gymnasiale Oberstufe (11. Jahrgang und Q1-Phase) gelten fast die gleichen Bedingungen, allerdings sind sie ausgeschärft. So gilt z. B.:
- Falls kein Ergebnis einer Klausur im zweiten Schulhalbjahr für ein Fach vorliegt, muss mindestens eine Ersatzleistung erbracht werden.
- Nur wenn die Anforderungen des häuslichen Arbeitens erfüllt werden, gilt auch die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht des entsprechenden Faches als erfüllt. Anderenfalls kann das Fach mit 00 Punkten (ungenügend) beurteilt werden.
Hierüber wird Herr Marschall die Schülerinnen und Schüler noch ausführlich informieren.
Mein Schulleitungsteam hat mich vor Schreiben dieses Briefes gebeten, nicht wieder so viele Seiten zu schreiben. Ich habe mich bemüht. Dennoch sind es vier Seiten geworden.
Ich wünsche Ihnen allen gutes Durchhaltevermögen verbunden mit der Bitte, dieses Schreiben mit Ihren Kindern durchzugehen.
Bleiben sie gesund!
Viele Grüße
Ihr
Michael Kluge
(Photo by Debby Hudson on Unsplash)