Unfälle sind glücklicherweise recht selten. Dennoch ist es wichtig zu wissen, wie nach einem Unfall die Abrechnung der Heilbehandlung durchgeführt wird.
Sofern wir bei einem Unfall in der Schule dies nicht schon veranlasst haben, teilen Sie bitte dem behandelnden Arzt Ihres Kindes mit, dass es sich um einen Schulunfall handelt, denn ein Schulunfall wird nicht über Ihre Versicherung oder die Versicherung Ihres Kindes, sondern immer über den GemeineUnfallVersicherungsverband (GUV) abgerechnet.
Deshalb ist es wichtig, dass Sie nach einem Unfall, der sich auf dem Schulweg, dem Schulgelände, während des Unterrichts oder bei sonstigen Schulveranstaltungen ereignet hat, immer noch einmal mit dem Sekretariat Verbindung aufnehmen, um die Formalitäten zu regeln. Sie erhalten dann ein Formular zum Ausfüllen, in dem u. a. der Unfallhergang beschrieben werden und – soweit möglich – von der Schule bestätigt werden muss. Danach schickt die Schule das Formular an den GUV.