In den Langzeitfächern werden vier Klassenarbeiten geschrieben (zwei pro Halbjahr).
In Kurzzeitfächern werden in jedem Halbjahr eine Klassenarbeit geschrieben.
In einer Woche sind maximal drei Klassenarbeiten zulässig und pro Tag darf nur eine Klassenarbeit, einschließlich einer Nachschreibearbeit, geschrieben werden. Tests sind Teil der mündlichen Leistung und können angekündigt und unangekündigt jederzeit, unabhängig von Klassenarbeiten, geschrieben werden.
Ab Jahrgang 7 werden, um den Unterricht vormittags nicht zu stören, Klassenarbeiten jeweils am Dienstagnachmittag, i. d. R. ab 14 Uhr, nachgeschrieben. Eine Ansetzung ist für den betroffenen Schüler bzw. die Schülerin verbindlich und geht z. B. der Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft am Dienstag vor.
Die Termine der Klassenarbeiten werden den Schülern rechtzeitig durch die Lehrkraft im Unterricht mitgeteilt und sind auch über ISERV (unter Klausuren) sofort dann einsehbar, wenn die Lehrkraft Ihres Kindes das Klassenarbeitsdatum in den Klassenarbeitsplan eingetragen hat.