Die Nutzung des Handys während des Unterrichts ohne Genehmigung ist verboten. Sollte das Handy für den Unterricht benötigt werden, erlaubt der Fachlehrer bzw. die Fachlehrerin die Nutzung.
Außerhalb des Unterrichts darf durch die Nutzung des Handys niemand gestört werden.
Ansonsten ist die Handynutzung in den Pausen und nachmittags auf dem gesamten Schulgelände verboten, außer in einem ausgewiesenen Bereich auf dem Schulhof hinter der Sporthalle („Handyzone“) und für die Oberstufenschüler zusätzlich im Oberstufenraum und im B- und E-Trakt.