Im Landkreis Helmstedt besteht ein Anspruch auf eine Busfahrkarte, wenn der kürzeste zumutbare Schulweg zwischen Wohnung und Schule folgende Mindestentfernung überschreitet:
- für die Schuljahrgänge 5-6 mehr als 2 km
- für die Schuljahrgänge 7-10 mehr als 3 km
- für die Schuljahrgänge 11-13 können auf Antrag die Fahrtkosten anteilig erstattet werden. Das hierfür notwendige Antragsformular ist im Sekretariat erhältlich.
Im Landkreis Wolfenbüttel besteht ein Anspruch auf eine Busfahrkarte, wenn der kürzeste zumutbare Schulweg zwischen Wohnung und Schule folgende Mindestentfernung überschreitet:
- für die Schuljahrgänge 5-10 bei mehr als 3 km Fußweg
- für die Schuljahrgänge 11-13 bei mehr als 4 km Fußweg