Die Teilnahme an den Fachwerkstätten hat grundsätzlich Vorrang zu allen anderen Nachmittagsaktivitäten. Ist Ihr Kind z. B. zum Zeitpunkt, an dem die Fachwerkstatt stattfindet, gleichzeitig für eine Arbeitsgemeinschaft angemeldet, so scheidet es für die Dauer der Teilnahme an der Fachwerkstatt automatisch aus der Arbeitsgemeinschaft aus und tritt dann nach Beendigung der Fachwerkstattarbeit ohne erneute Anmeldung wieder in die Arbeitsgemeinschaft ein.