Ein Verlassen des Schulgeländes aus privaten Gründen ist während der Unterrichtszeit am Vormittag grundsätzlich untersagt.
Hat Ihr Kind nachmittags Unterricht (z. B. Hausaufgabenwerkstatt, Arbeitsgemeinschaft, Orchester), darf es das Schulgebäude nur dann verlassen, wenn Sie als Erziehungs-berechtigte die Schule von der Aufsicht für diesen Zeitraum entbinden und Sie die Verantwortung für Ihr Kind selbst übernehmen. Ein entsprechendes Formular gibt es im Sekretariat.